Bottrop. Am 21./22. Dezember ist unterrichtsfrei, aber eine Betreuung möglich. Zwei Bottroper Schulen berichten von geringer Nachfrage. Klausuren geplant.
Im Corona-Jahr starten die Weihnachtsferien in NRW ein wenig früher: Schon am 21. und 22. Dezember wird kein Unterricht mehr stattfinden. Das heißt aber nicht, dass an diesen Tagen tatsächlich kein Schüler mehr zur Schule kommt: In der Oberstufe können noch Klausuren geschrieben werden. Und für Kinder bis Klasse sechs wird eine Notbetreuung angeboten. Die scheint aber in Bottrop nicht allzu stark nachgefragt zu sein.
Albert-Schweitzer-Grundschule Bottrop: Sechs Schüler zur Notbetreuung angemeldet
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„An allen Grundschulen haben wir erstmal eine Nachfrage gestartet, welche Eltern die Notbetreuung ihrer Kinder an den beiden Tagen überhaupt benötigen“, berichtet Christiane Gosda, Leiterin der Albert-Schweitzer-Schule und Sprecherin der Bottroper Grundschulen. Für ihre eigene Schule kann sie sagen: „Wir haben sechs Anfragen – bei insgesamt 215 Schülern. Das ist tatsächlich eine vergleichsweise geringe Zahl.“
Allerdings habe man den Eltern auch klar gemacht, dass diese Betreuung aufgrund der Pandemielage tatsächlich nur in Anspruch genommen werden sollte, wenn es in der Familie nicht anders organisiert werden könne. „Ich habe aber die ganze Zeit schon den Eindruck, dass die Eltern da sehr verantwortungsvoll mit umgehen.“
In der Notbetreuung gilt ganztägig eine Maskenpflicht
Unter den Grundschulleitern und mit dem Schulträger sei besprochen worden, wie diese Notbetreuung dann aussehen soll. „Es wäre grundsätzlich möglich, dass sich Schulstandorte mit jeweils wenigen Kindern zusammentun“, so Gosda. „Da nehmen wir in Bottrop aber Abstand von, wir wollen das möglichst schulintern organisieren.“ Um – mit Blick auf das Infektionsgeschehen – die Kinder verschiedener Schulstandorte nicht untereinander zu mischen. Schüler aus verschiedenen Klassen einer Schulen werden aber voraussichtlich durchaus in einer Gruppe betreut werden, morgens vom Lehrkräften, nachmittags vom OGS-Team. Ganztägig gilt eine Maskenpflicht für die Kinder, so Gosda. „Sie sitzen auf Abstand in einem ausreichend großen Raum und werden betreut. Unterricht findet nicht statt.“
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Bislang gar keine Notbetreuungsanfrage ist bei Tobias Mattheis eingegangen, Leiter des Heinrich-Heine-Gymnasiums. „Aber die Eltern haben noch bis Mitte der Woche Zeit, ihren Antrag dafür abzugeben“, sagte Mattheis am Montag. Betreut würden – wie an allen weiterführenden Schulen – Kinder aus dem fünften und sechsten Jahrgang.
Teils finden in der Oberstufe noch Klausur- oder Nachschreibtermine statt
Die Klausuren in der Sekundarstufe II, die eigentlich am 21./22. Dezember geplant waren, „haben wir weitestgehend verschoben“, so Mattheis. Nur eine sei übrig geblieben – „und eine Nachschreibklausur“.
Ähnlich handhaben das andere weiterführende Schulen: Auch an der Willy-Brandt-Gesamtschule zum Beispiel finden am 21./22. Dezember noch Klausuren für die Oberstufenschüler statt, heißt es auf der Schulhomepage. Und das Josef-Albers-Gymnasium gibt im Internet bekannt: „Trotz des grundsätzlichen Verzichts auf Unterricht mit allen Schülerinnen und Schülern können aber laut Verordnung an diesen beiden Tagen Klausuren in der Qualifikationsphase durchgeführt werden. Wir werden diese beiden Tage daher für Nachschreibtermine nutzen.“
Die Idee, die hinter den vorgezogenen Weihnachtsferien steht, kann HHG-Leiter Mattheis jedenfalls gut nachvollziehen. „Für Familien ist das angenehmer.“ Es eröffne ihnen die Möglichkeit, vor dem Weihnachtsfest in Selbstquarantäne zu gehen.
Aus der Schulmail
In der Schulmail des NRW-Schulministeriums zu den unterrichtsfreien Tagen am 21./22. Dezember heißt es u.a.: „In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.“
Gleichermaßen gilt: „Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.“