Bottrop. Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Stadt Bottrop ein Info-Telefon geschaltet. Das sind die häufigsten Fragen und Antworten in den Gesprächen

Das Corona-Infotelefon der Stadt Bottrop ist mehr als gefragt, die Mitarbeiter können kaum alle Anrufe annehmen und beantworten. Wir haben mit Krisenstabssprecher Andreas Pläsken über die am häufigsten nachgefragten Themenbereiche gesprochen. Hier sind sie:

Wo finde ich bei Symptomen bzw. einem Corona-Verdacht den richtigen Arzt? Wo kann ich einen Abstrich machen lassen?

„Die Hausärzte sind immer die ersten Ansprechpartner“, unterstreicht Pläsken. Wichtig ist, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen. Nicht alle der ursprünglich angetretenen Schwerpunktpraxen seien noch als solche in Aktion, sagt Pläsken. Die Stadt verweist deshalb gerade auch symptomlose Personen, die einen Test auf Covid-19 benötigen, auf ein Internetportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe: kvwl.de/patient/corona/index.htm . Dort sind auch die Arztpraxen gelistet, die spezielle Infekt-Sprechstunden an Samstagen anbieten.

Für akute Notfälle am Wochenende und außerhalb der regulären Sprechzeiten steht die KVWL-Notfallpraxis am Marienhospital bereit. Anmeldung bei Infektsymptomen dazu unter 02041 106 3102 . Der ärztliche Notdienst ist unter 116 117 zu erreichen.

Was gilt grundsätzlich rund um die häusliche Quarantäne?

Wenn jemand positiv auf das Corona-Virus getestet wird, wird das Gesundheitsamt für diese Person selbst eine häusliche Isolierung anordnen und auch für alle anderen Personen im Haushalt eine Quarantäne in bestimmter Länge. Dies soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern. Wichtig laut Pläsken: „Die Leute werden erst per Anruf über die Quarantäneanweisung informiert. Die gilt dann bereits – und kommt im Anschluss auch noch schriftlich.“ Die Quarantäne-Anordnung kann laut Stadt dem Arbeitgeber später nachgereicht werden. Wer die Anweisung ignoriert und das Haus verlässt, verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz.

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Neben denjenigen, die mit dem Virus infiziert sind, müssen teilweise auch Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts in Quarantäne. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat dazu entsprechende Empfehlungen veröffentlicht. Demnach müssen die in Quarantäne, bei denen ein hohes Risiko bestehe, dass sie sich infiziert haben könnten. „Dies ist der Fall, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer Person mit einer laborbestätigten Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hatte. Ein enger Kontakt bedeutet hauptsächlich, dass man mindestens 15 Minuten mit der oder dem Erkrankten gesprochen hat bzw. in Kontakt mit dessen Sekreten gekommen ist, wie etwa durch Anniesen oder Anhusten, während diese Person ansteckend war.“

Fremdsprachliche Infos

Grundinformationen zum Corona-Virus und geltende Regeln in NRW in nicht-deutscher Sprache hält die Stadt Bottrop auf ihrer Internetseite bottrop.de/coronavirus unter der Überschrift „Multilingual information about the Coronavirus“ bereit. Dort wird verlinkt auf eine entsprechende, stets aktuell gehaltene Seite der Landesregierung. 18 Sprachen sind dort abgedeckt.

Am Bottroper Info-Telefon wird bei fremdsprachlichen Anfragen ein geeigneter Ansprechpartner im Team gesucht. Unterstützung gibt es da laut dem Stadtsprecher auch von Seiten der VHS und des Referats Migration .

Die infizierte bzw. in Quarantäne geschickte Person sollte, so gut es möglich ist, den direkten Kontakt zu den anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden , sich in anderen Räumen aufhalten als der Rest des Haushaltes. Abstands- und Hygieneregeln werden nun auch im eigenen Zuhause doppelt wichtig: „Bei unvermeidbarem Aufenthalt im selben Raum halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern ein und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz“, empfiehlt etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Lüften, Handhygiene und die Niesetikette sollten selbstverständlich sein, darüber hinaus sollten Haushaltsgegenstände wie Geschirr und Wäsche nicht mit der infizierten Person geteilt werden. Der eigene Gesundheitszustand solle beobachtet und bei Nachfrage dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Interessant für alle Berufstätigen : Kann jemand aufgrund einer Quarantäne-Anordnung nicht arbeiten, können Arbeitgeber dafür eine Entschädigung beantragen. Auch Selbstständige erhalten den Verdienstausfall unter Umständen ersetzt. Infos: https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/

Was ist zu tun, wenn jemand aus der Familie infiziert ist?

Alle Familienmitglieder, die in einem Haushalt leben, bleiben daheim in Quarantäne und dürfen auch keinen Besuch empfangen. Einkaufshelfer/Lieferdienste (bis vor die Tür) müssen organisiert werden. Hier kann zum Beispiel die Nachbarschaftshilfe Bottrop weiterhelfen.

Fragen zum oftmals unter Druck stehenden Familienleben in Corona-Zeiten würden grundsätzlich häufig gestellt, berichtet Pläsken. Bei Bedarf werde an Beratungsstellen weitervermittelt.

Was müssen Reiserückkehrer beachten?

Dieser Punkt ist vor allem rund um die Ferien nachgefragt – und aktuell verstärkt, weil in NRW seit dem 9. November eine neue Einreiseverordnung gilt. Die besagt: Reisende, die aus dem Ausland kommen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich nach der Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Frühestens ab dem 5. Tag nach Einreise kann ein Covid-19-Test durchgeführt und bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet werden. Reisende haben sich zudem vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Die Daten erhält das zuständige Gesundheitsamt. „Bisher haben Reiserückkehrer sich direkt bei unserem Gesundheitsamt gemeldet“, so Pläsken, jetzt sei das aber zentral geregelt.

Nicht zu unterschätzen ist laut Pläsken schließlich, dass am Info-Telefon auch ein Stückchen Telefonseelsorge geleistet wird. So gibt es Telefonate, bei denen es vor allem darum geht, Menschen in kritischen Situationen aufzufangen. Wie die alte Dame, die ganz alleine dastand. In solchen Fällen wird den Menschen erst einmal zugehört und bei Bedarf weitere Hilfsangebote vermittelt. „Am Anfang der Pandemie war das oft die Nachbarschaftshilfe“, sagt Pläsken.

Viele weitere Fragen zur Corona-Pandemie werden auf der städtischen Internetseite bottrop.de/coronavirus beantwortet. Dort wird bezüglich grundsätzlicher Fragen auch auf Info-Seiten des Landes verlinkt. Aufgrund der Überlastung der Corona-Hotline ( 02041 70 50 80 ) bittet der Krisenstab darum, das Info-Telefon nur in dringenden Fällen anzuwählen. Medizinische Beratungen sind hier nicht möglich.