Für manche Mitarbeiter geht es um einige hundert Euro im Monat. Die Bottroper Entsorgungsfirma will die Einbußen daher auch sozial abfedern.

Mitarbeiter der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) müssen mit Lohneinbußen rechnen. Denn der Vorstand der städtischen Entsorgungsfirma will die Zahlung von Erschwerniszulagen an Best-Beschäftigte ändern. Ein Überprüfung hatte ergeben, dass die Zulagen schon länger nicht mehr den Regelungen des Tarifvertrages entsprechen und oft zu hoch sind. Dabei geht es für die Best-Mitarbeiter teils um Beträge von mehr als 300 Euro pro Monat. Der Best-Vorstand will nun in einer Arbeitsgruppe mit dem neu gewählten Personalrat über eine Anpassung der Erschwerniszulagen verhandeln.

Die neue Vereinbarung über die Pauschalen wird voraussichtlich auch Thema im nicht-öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Best-Verwaltungsrates sein. Ziel der Gespräche mit dem Personalrat sei eine sozialverträgliche Lösung, heißt es in dem Bericht des Vorstandes dazu, der der WAZ in Kopie vorliegt. Der Verwaltungsrat kann in der Sache zwar keine Entscheidungen treffen, er kann sich aber jederzeit über den Vorgang informieren lassen. Das haben DKP-Vertreter, die von Best-Mitarbeitern auf die fällige Neuregelung hingewiesen wurden, jetzt auch beantragt.

Best-Vorstand strebt Vereinbarung mit sozialer Komponente an

„Natürlich wird dabei auch auf die Beschäftigten und ihre Familien Rücksicht genommen“, nahm Best-Verwaltungsratsvorsitzender Paul Ketzer auf Anfrage der WAZ-Redaktion zu der bevor stehenden Anpassung der Zulagen Stellung. Für die Gespräche mit den Personalvertretern will sich der Vorstand bis April 2021 Zeit nehmen. Die Best-Spitze könne eine Zahlung nach den Regelungen im Tarifvertrag aber durchaus auch kurzfristig anordnen, beruft sich der Best-Vorstand auf entsprechende Aussagen aus Gesprächen mit der Gewerkschaft Verdi.

Von diesem Recht wolle die Best-Leitung allerdings keinen Gebrauch machen, heißt es. Stattdessen wollen die beiden Vorstände in den Gesprächen mit dem Personalrat in die neue Dienstvereinbarung auch soziale Komponenten einbauen. Dabei wird es nicht nur darum gehen, wie die Erschwerniszulagen zukünftig tarifkonform gezahlt werden, sondern auch ob die Angleichung zeitlich gestreckt erfolgen kann, um negative finanzielle Auswirkungen für die Beschäftigten abzufedern. Wie hoch die Lohneinbußen für die einzelnen betroffenen Mitarbeiter sein werden, sei derzeit noch nicht abschließend geklärt, sagte Verwaltungsratschef Paul Ketzer. „Fest steht aber, dass es zu Lohneinbußen kommen wird. Es ist aber durchaus auch möglich, dass einige von der Neuregelung sogar profitieren“, erklärte er.

Art der Erschwerniszulagen verstößt gegen den Tarifvertrag

Ein Sperrmüllwagen fährt am Recyclinghof Donnerberg in Bottrop zur Waage an der Einfahrt.
Ein Sperrmüllwagen fährt am Recyclinghof Donnerberg in Bottrop zur Waage an der Einfahrt. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Die Regularien zur Zahlung von Erschwerniszulagen seien in dem für die Best gültigen Tarifvertrag eindeutig festgelegt. Die Zulagen werden zum Beispiel bei Arbeitern mit besonderer Gefährdung, bei großer Hitze oder starkem Schmutz fällig. Die Beträge liegen danach pro Stunde zwischen fünf und 15 Prozent des anteiligen Monatslohns. Bei der Best werden aber noch auch Beträge bis zu 25 Prozent gezahlt, ohne dass dies für den Vorstand nachvollziehbar sei, heißt es in dem Bericht für den Verwaltungsrat.

Die Basis dafür sei vor mehr als 40 Jahren bei der Stadt gelegt worden, ohne dass je eine Anpassung an die Regelungen im Tarifvertrag erfolgt sei. Danach reichen die Zuschläge von 0,58 Euro bis zu 2,78 Euro pro Stunde. Wie diese Beträge jedoch berechnet wurden, konnte der Best-Vorstand nicht nachvollziehen. Wie die Best im Archiv der Stadt herausfand, listeten jedoch mehr als 80 Beschäftigtesolche besonderen Erschwernisse bei ihrer Arbeit auf. An mehr als 50 langjährige Mitarbeiter der städtischen Entsorgungsfirma werden laut Vorstandsbericht monatliche Pauschalen gezahlt, die bis zu 335 Euro pro Monat ausmachen.

Falsche Zuschläge wirken sich auf Höhe der Müllgebühren aus

Die Bezahlung der Best-Mitarbeiter verstoße einerseits gegen den Tarifvertrag, der Best-Vorstand müsse die Zahlung der Erschwerniszulagen aber auch deshalb wieder rechtskonform absichern, weil sie sich ja auch auf die Höhe der Abfallgebühren auswirken. „Die Gebührenzahler haben ein Recht darauf, dass sie nicht zu viel zahlen müssen und die Gebühren sind ja grundsätzlich überprüfbar“, betonte Paul Ketzer. Die Best müsse ihre eigenen Kosten außerdem auch deshalb im Blick behalten, weil in den kommenden Jahren mit Preissteigerungen bei der Müllverbrennung zu rechnen sei.

>>> Die DKP hat beantragt, dass sich auch der Verwaltungsratder Best mit der geplanten Angleichung der Erschwerniszulagen an die Regelungen im Tarifvertrag befasst. DKP-Vertreter Michael Gerber kritisiert die Absicht des Best-Vorstandes, die Erschwerniszulage für Beschäftigte zu kürzen. Die Beschäftigten leisteten gerade in der Corona-Krise trotz aller Widrigkeiten eine hervorragende Arbeit, meint Gerber. Einsparungen zulasten der Beschäftigten seien nicht akzeptabel. Der DKP-Vertreter rechnet damit, dass viele Beschäftigte die nächste Best-Verwaltungsratssitzung am kommenden Mittwoch in der Aula Welheim besuchen werden.