Schon 2018 stürzte in Bottrop ein Baum in ein Gartenhaus und richtete hohen Schaden an. Anwohner befürchten, dass sich so etwas wiederholt.

Rolf Hammer und Kai Jagusch sind Nachbarn und in Sorge. Sie befürchten, dass die riesige Kiefer am Rande ihrer Gärten beim nächsten Sturm mit voller Wucht auf ihre Grundstücke kracht. Beide Männer wohnen an der Scharnhölzstraße, der Baum befindet sich auf einem Vonovia-Grundstück an der Fischedickstraße.

Seit dem Sturm „Kirsten“ hat sich Baum gefährlich geneigt. „Die Kiefer kann nicht mehr standfest sein“, ist Jagusch überzeugt. Der Sturz sei damit also nur eine Frage der Zeit. „Er hat ein Übergewicht nach oben“, meint Hammer. Von Beruf ist er Meister im Gartenlandschaftsbau und nimmt an, dass vor vielen Jahren einmal die Krone gekappt worden ist. Dadurch seien mehrere Triebe entstanden, die sich nach einer Seite ausgerichtet haben.

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Nach dem Sturm hatten sich die beiden Anwohner an die Feuerwehr gewandt. Die Rettungskräfte stuften die Kiefer ebenfalls als Gefahrenbaum ein. Wie Hammer sagt, habe die Feuerwehr daraufhin Vonovia über die kritische Situation vor Ort informiert. Auch der Kommunale Ordnungsdienst hat sich den Baum angesehen und in der Begutachtung als Gefahr eingestuft, so Jagusch.

Vorheriger Fall richtete 10.000 Euro Schaden an

„Meiner Meinung nach müsste der Baum gekappt oder gefällt werden“, sagt Hammer. Wenn er an ihn denkt, hat er ein Déjà-vu. Vor zwei Jahren krachte ihm ein anderer großer Baum von dem angrenzenden Grundstück in sein Gartenhaus. Schon damals habe er sich in Voraussicht bei Vonovia gemeldet gehabt, um auf die drohende Gefahr hinzuweisen. Wenige Wochen nach seiner Meldung fiel der Baum und verursachte einen Schaden von fast 10.000 Euro, den seine Versicherung übernahm. Durch den Schadensfall muss er seitdem allerdings eine höhere Versicherungsprämie bezahlen. Und er will nicht, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Jagusch ergänzt: „Wir möchten, dass es gar nicht erst zu einem Schaden kommt.“

Vonovia reagiert und beantragt bei der Stadt die Fällung

Bei Vonovia ist der Fall bekannt. Wie eine Sprecherin mitteilt, habe eine Fachfirma einen Tag nach der Beschwerde eine Sonderkontrolle durchgeführt. Das beauftragte Unternehmen zog ein für die Anwohner überraschendes Fazit: Es besteht keine Unfallgefahr. Die Fachfirma sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Schrägstand durch Schattendruck bedingt sei. Hinzu komme keine Hebung und Senkung des Wurzeltellers.

Aber Vonovia hat reagiert. „Wir haben die Fällung beantragt“, erklärt die Pressesprecherin. Der Baum sei jedoch durch die Baumschutzsatzung der Stadt Bottrop geschützt. Die Fällung muss somit erst von der Stadtverwaltung genehmigt werden. „Auf die Fällgenehmigung und auf die zeitliche Schiene haben wir keinen Einfluss“, so die Sprecherin.

Satzung lässt auch Fällung zu

Die Baumschutzsatzung der Stadt lässt Fällungen zu, wenn „von dem geschützten Baum Gefahren ausgehen für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert (...) und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können“.

Die Satzung regelt ansonsten grundsätzlich den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.