Bottrop. Elf Vereine in können schon jetzt mit Unterstützung von 1,1 Millionen Euro rechnen. Für die restliche Summe gibt es 2021 eine neue Antragsrunde.

Mit sportlichen 1,6 Millionen Euro fördert das Land NRW Vereinsanlagen in Bottrop. Elf Vereine können dabei schon bald mit insgesamt 1,1 Millionen Euro aus dem Landestopf „Moderne Sportstätte 2022“ rechnen. Für weitere 500.000 Euro öffnet der Sportbund, der dieses Projekt für Bottrop federführend koordiniert, demnächst eine neue Antragsrunde.

Mittel ausschließlich für Anlagen in Vereinsbesitz

Insgesamt stellt das Land 300 Millionen für dieses Projekt bereit, von dem ausschließlich Sportanlagen profitieren sollen, die sich in Vereinsbesitz befinden oder für die zumindest langfristig Pachtverträge laufen. So gehören zum Beispiel die Rudergemeinschaft am Kanal mit einem Zuschuss für den Ersatzbau des maroden Anbaus am historischen Bootshaus zu den Profiteuren. Aber auch die Sport- und Jagdschützen, die vor einiger Zeit den Boyer Bunker gekauft haben, der ertüchtigt werden muss, sind unter den begünstigten. Der ZRFV in Kirchhellen bekommt ebenso etwas für Modernisierung des Pferdestalls, wie einige Tennisvereine für ihre zum Teil in die Jahre gekommenen Clubanlagen.

Ein markantes Förderbeispiel ist der Bunker in der Boy, den der Sport- und Jagdschützenverein vor einiger Zeit gekauft hat und zum Sportzentrum ausbauen möchte.
Ein markantes Förderbeispiel ist der Bunker in der Boy, den der Sport- und Jagdschützenverein vor einiger Zeit gekauft hat und zum Sportzentrum ausbauen möchte. © FUNKE Foto Services | Joachim Kleine-Büning

Neu ist, dass der Sportbund dieses Projekt in der Stadt koordiniert, bei den Anträgen hilft aber auch die Prioritätenliste nach Sichtung der Anträge setzt und die Gelder verteilt. Ein Grund für Dr. Peter Scheidgen, Vorsitzender des Sportbunds, sich aus dieser Durchführung heraus zu halten, da sein Verein VfL Grafenwald auch zu den Antragstellern gehört. „Da hätte schnell der Verdacht der Befangenheit aufkommen können“, so Scheidgen.

Fünfergremium koordiniert Anträge

Ein Fünfergremium unter Vorsitz von Marco Buchheit hatte in den vergangenen zehn Monaten Hände voll zu tun. Denn von den 116 Bottroper Sportvereinen hätten weit mehr als die jetzigen elf, deren Anträge nun in Düsseldorf noch auf Grün gestellt werden müssen, gerne etwas vom Kuchen abbekommen. Bereits jetzt nennt Oberbürgermeister Bernd Tischler in seiner Funktion als Sportdezernent diese Förderrunde ein „tolles Ergebnis für den Bottroper Sport“.

Auf Langfristigkeit angelegt

Dass die Förderung auf Langfristigkeit angelegt ist, versteht sich dabei fast von selbst. Vereine, für deren Anlagen zum Beispiel Pachtverträge in den nächsten zwei, drei Jahren ausliefen, kämen zum Beispiel nicht auf die Förderliste, sagt Marco Buchheit. So hätten beispielsweise Tennisvereine, deren Anlagen vor den Stadt gepachtet seien, mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, um Verträge zu verlängern, sagt Sportdezernent Bernd Tischler. Es sei übrigens seitens der Stadt kein Pachtvertrag mit Sportvereinen gekündigt worden. Aber auch Kriterien wie Altersstruktur oder Mitgliederzahl der Vereine hätten bei der Auswahl der Fördergeldempfänger ein Rolle gespielt, so Marco Buchheit.

Allein hätten er und der Sportbund die Organisation für das Förderprojekt nicht stemmen können. So bedanken er und Scheidgen sich ausdrücklich bei Steffi Hollensen vom Sportbildungswerk, Rechtsanwalt Erich Stemplewitz, Peter Sommer, Leiter der städtischen Immobilienwirtschaft und Henning Weigert vom Sport- und Bäderbetrieb für die tatkräftige Unterstützung.

Die 300 Millionen Euro zur Sportstättenförderung stellt das Land NRW bis 2022 bereit. Die angekündigten 1,6 Millionen Euro für Bottrop bemessen sich hauptsächlich nach Größe der Stadt und der Zahl der aktiven Sportvereine.

Nächste Förderrunde 2021

Für die nächste Förderrunde der ebenfalls vom Landessportbund und der Düsseldorfer Staatskanzlei zugesagten 500.000 Euro wird der Sportbund Bottrop im kommenden Jahr noch einmal alle hiesigen Vereine anschreiben und über die Modalitäten informieren.

Für die Vereine ist es wichtig, dass beim Stellen der Förderanträge beispielsweise der Eintrag ins Vereinsregister und Nachweise über die Eigentums- oder langfristigen Pachtverhältnisse der Sportanlagen vorliegen. Außerdem sollte es mehrere zuvor eingeholte Angebote für die zu fördernde Maßnahme geben. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000 Euro.