Bottrop. Heimliches Fotografieren unter den Rock - CDU-Frauen loben das neue Gesetz. Das sieht für Upskirting bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor.
Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt einer Frau wird unter Strafe gestellt. Ein neues Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. "Endlich", sagt Anette Bunse. „Es ist richtig, dass dieses Verhalten entschiedener geahndet werden kann", meint die Vorsitzende der Bottroper Frauen Union.
Denn das sogenannte „Upskirting“ verletze das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Ihnen voyeuristisch unter den Rock zu fotografieren, sei erniedrigend und einfach nur abstoßend. Gut ein Jahr nach der Forderung, das so genannte Upskirting vollumfänglich unter Strafe zu stellen, hätten Bundestag und Bundesrat jetzt den Weg für eine Rechtsänderung frei gemacht. Voraussichtlich ab Herbst sei damit das heimliche Fotografieren unter den Rock einer Frau eine Straftat.
Opfer konnten sich nur schwer wehren
Die bestehende Rechtslage war aus Sicht der Frauen Union für die Opfer von „Upskirting“ unzureichend. Die betroffenen Frauen konnten sich danach zwar auf den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen berufen, dieser Paragraph 201a im Strafgesetzbuch greife aber nur dann, wenn von den Opfern unbefugt Bildaufnahmen in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum hergestellt oder übertragen wurden.
"Diese Eingrenzung war nicht sinnvoll und das Strafrecht vernachlässigte das hier in erster Linie verletzte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung der Frau", meint auch die Vorsitzende der Bottroper Frauen Union.