Bottrop. Die nächste Lockerungswelle rollt in NRW. Die Stadt erwartet viel Abstimmungsbedarf mit Veranstaltern. Busbetreiber arbeitet an Schutz für Fahrer.

Angesichts der nächsten Lockerungswelle der Corona-Verbote tüftelt der Busbetreiber Vestische an einem Konzept, den Vordereinstieg und den Ticketverkauf in den Bussen wieder zu ermöglichen. Krisenstabsleiter Paul Ketzer erwartet jetzt, wo Veranstaltungen über 100 Personen in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde wieder erlaubt sind, hohen Gesprächsbedarf mit Veranstaltern. Aber nicht alle Veranstalter werden diese Erlaubnis auch nutzen.

„Wir arbeiten mit Hochdruck an einer nachhaltigen Lösung, Ticketverkauf und Vordereinstieg wieder möglich zu machen und gleichzeitig unsere Fahrerinnen und Fahrer zu schützen“, sagt Christoph van Bürk, Sprecher des Busbetreibers Vestische. Mitte März hatte der Busbetreiber den Vordereingang geschlossen. Außerdem wurde der Busverkehr eine Zeitlang heruntergefahren. Die Einnahmeausfälle des Verkehrsunternehmens durch eingeschränkte Angebote, Kulanzregelungen für Abonnenten, fehlende Ticketverkäufe und Kontrollen belaufen sich von März bis Mai nach seinen Angaben auf 3,6 Millionen Euro.

233 Busse müssen umgerüstet werden

Von jetzt auf gleich kann die Vestische den Vordereinstieg noch nicht wieder öffnen. Zwar hat das Unternehmen schon eine Musterlösung vorgelegt in Form einer Plexiglasscheibe am Fahrersitz mit zwei Öffnungen. „Die werden wir aber im Verbund mit unseren Partnerunternehmen bestellen. Dann müssen wir sie anpassen auf vier verschiedene Fahrzeugmodelle - und sie in 233 Bussen einbauen.“

„Ich sehe eine Menge Rot“, sagt Krisenstabsleiter Paul Ketzer mit Blick auf die rot markierten Änderungen in der Corona-Schutzverordnung NRW. „Ich habe aber noch nichts gesehen, was unser unmittelbares Eingreifen notwendig macht, weil Regelungsbedarf besteht.“

Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern wieder möglich

Das könnte sich aber ändern, weil die angepasste Schutzverordnung deutlich mehr Veranstaltungen wieder möglich macht. Bei Veranstaltungen und Versammlungen bis 100 Personen gelten die bekannten Abstands- und Registrierungsregeln. Auch Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind wieder möglich, aber nur mit besonderen Infektionsschutzkonzepten und „nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde“, heißt es in der Verordnung. Ketzer: „Wir werden gefordert sein immer dann, wenn solche größeren Veranstaltungen stattfinden sollen.“ Angesichts der neuen Lockerungen mahnt Ketzer zur Besonnenheit: „Nur weil etwas wieder erlaubt ist, muss nicht jeder es sofort tun.“

Genauso sieht es auch Hermann Reinbold. Der Vorsitzende des Bürgervereins, der in Kirchhellen das Kulturzentrum Hof Jünger bespielt, hält seinen schon im Mai eingeschlagenen Kurs: „Wir bleiben dabei: Keine Veranstaltungen bis zum 31. August.“

Ausnahmen vom Mindestabstand möglich

Dabei könnte für Kulturveranstaltungen mit festen Sitzplätzen unter bestimmten Bedingungen sogar der Mindestabstand von 1,5 Metern entfallen. Doch die Fürsorge gehe vor für das Publikum des Kulturzentrums, das in großen Teilen zur Risikogruppe gehört oder Vorerkrankungen hat.

Zumal das, was derzeit möglich ist, nicht wirklich attraktiv sein muss. Gemeinsam mit der Tribute-Band „Johnny Cash Experience“ hat Reinbold das Szenario eines Freiluftkonzertes auf der Gartenbühne durchgespielt. Er kann sich nur schwer vorstellen, wie ein Publikum mit vorgeschriebenem Mindestabstand zur Bühne und verteilt über den ganzen Bauerngarten in Stimmung kommen soll: „Da geht ja auch atmosphärisch einiges verloren.“

Nächste Lockerungsstufe Anfang Juli erwartet

Für private Feiern (Hochzeiten, Jubiläen, Abschlussfeiern) gilt eine Höchstgrenze von 50 Teilnehmern bei Einhaltung der Hygieneregeln und bei Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer Solche Feiern dürfen in abgetrennten Räumen auch in der Gastronomie wieder stattfinden.

Großveranstaltungen wie Dorf- oder Schützenfeste feste bleiben verboten bis mindestens zum 31. August.

Die nächsten Lockerungen erwartet die Verwaltung zum 1. Juli. Dann endet die Geltungsdauer der am Montag in Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung.