Bottrop. Der Verein Haus & Grund gibt Tipps, worauf man beim Grillen achten sollte, damit Nachbar sich nicht gestört fühlen und am Ende gar Ärger droht.
Gutes Wetter und Coronaregeln verstärken den Grilltrend der letzten Jahre. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät der Verein Haus & Grund Bottrop. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt. Doch es gibt einige Details, die zu beachten sind - gerade in Mehrfamilienhäusern.
Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Darüber hinaus sei es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren, so der Tipp des Eigentümervereins. Haus & Grund Bottrop rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gebe es aber nicht.
In Mehrfamilienhäusern nur den Elektrogrill nutzen
Der Geschäftsführer von Haus & Grund Bottrop, Markus Kruse, weist darauf hin, dass auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern schon aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills und keinesfalls Holzkohlegrills verwendet werden sollten. Zudem kann dort das Grillen auch durch die Hausordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften oder den Mietvertrag verboten oder beschränkt sein.
Volljurist Kruse erläutert: „In der Rechtsprechung lässt sich eine klare Linie nur insoweit feststellen, als das für alle Seiten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Ansonsten gibt es eine Fülle von Einzelfallrechtssprechung. Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen.“
Haus & Grund Bottrop bietet sich als Vermittler bei Streit unter Nachbarn an
Wer Streit mit seinem Nachbarn habe und einen Vermittler brauche, könne sich gerne an Haus & Grund wenden. Zusammengefasst gelte aber: „Wenn das Brutzeln nicht ausdrücklich untersagt ist, werden Nachbarn von Zeit zu Zeit und nach Vorankündigung mit dem Rauch leben müssen. Sie müssen aber nicht akzeptieren, dass sie eingenebelt werden.“ Hintergrund seien in dem Fall auch die Landes-Immissionsschutzgesetze. Wer trotz nachweislich starker, belästigender Rauchentwicklung nicht vom Grillen ablasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, so Kruses Warnung.
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