Bottrop. Buntes Bild am Busbahnhof ZOB: Masken in allen Formen und Farben waren am Morgen in den Bussen zu sehen. Seit heute gilt die Mundschutzpflicht.

Beamte der Einsatzhundertschaft der Polizei haben am Montag am Busbahnhof ZOB und in der Fußgängerzone die Einhaltung der seit Montag geltenden Mundschutzpflicht überwacht. Die gilt auch am Busbahnhof ZOB und an den Haltestellen. In den Bussen der Vestischen haben sich fast alle Fahrgäste an das neue Gebot gehalten. Viele wunderten sich allerdings darüber, dass die einzigen Menschen ohne Mundschutz in den Bussen ausgerechnet die Fahrer waren.

Das hat seinen Grund in der Straßenverkehrsordnung. Sie enthält ein Vermummungsverbot für Fahrzeugführer. Darauf hat der Krisenstab noch einmal ausdrücklich hingewiesen: „Im Straßenverkehr ist das Verdecken des Gesichts von fahrzeugführenden Personen weiterhin untersag. Der Krisenstab bezieht sich dabei auf die Gesetzgebung der in Deutschland geltenden Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es im Paragraphen 23, Absatz 4: Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“

Wann ein Busfahrer eine Maske tragen muss

Allerdings sind die Busfahrer sehr wohl gehalten, einen Mund- und Nasenschutz aufzusetzen, wenn sie zum Beispiel bewegungseingeschränkten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen helfen oder im sogenannten Pendelverkehr unterwegs sind: Ein Fahrer, der im abgesicherten Bereich neben dem Fahrer unterwegs zu seinem Einsatzort ist, muss eine Maske tragen. Der Busbetreiber Vestische hat nach eigenen Angaben mehrere tausend Stück Mundschutz für seine Mitarbeiter in Bussen, Betriebshöfen, Kundencentern und Werkstätten bestellt und wartet auf eine weitere Lieferung Anfang Mai.

Für Irritationen unter den Fahrgästen hat die Anweisung der Polizei gesorgt, die Maskenpflicht gelte auf der gesamten Fläche des Busbahnhofes ZOB. Wer nach dem Aussteigen oder beim Warten auf den Bus die Maske abgelegt hatte, wurde von den Beamten darauf hingewiesen.

Wo überall die Maskenpflicht gilt

Appell der Vestischen am ZOB zum Tragen eines Mundschutzes.
Appell der Vestischen am ZOB zum Tragen eines Mundschutzes. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

„Die Polizei hat Recht“, sagt dazu Andreas Pläsken, Sprecher des Krisenstabes. In der Schutzverordnung gebe es den ausdrücklichen Hinweis, die Maskenpflicht gelte auch in den Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs. „Dazu gehören U-Bahn-Schächte ebenso wie Bahnhöfe, der Busbahnhof ZOB sowie die Haltestellen.“ „Busbahnhöfe und Haltestellen gehören zum Betriebsgelände des öffentlichen Nahverkehrs“, bestätigt Christoph van Bürk, Sprecher des Busbetreibers Vestische.

In den Bussen der Vestischen sind derzeit auch die Präventionsteams des Unternehmens unterwegs, um auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Das sollen auch die Fahrer tun - im Rahmen ihrer Möglichkeiten, sagt van Bürk: „Die Fahrer müssen sich auf den Verkehr konzentrieren.“ Wird ein Fahrer darauf hingewiesen, dass ein Fahrgast gegen die Maskenpflicht verstößt, soll er den Fahrgast bitten, sich an die Maskenpflicht zu halten. Weigert sich der Fahrgast ohne guten Grund, informiert der Fahrer die Leitstelle.

„Es geht nur miteinander“

Was dann passiert? „Wir warten noch auf eine klare Aussage der Landesregierung: Ist der Verstoß gegen die Maskenpflicht eine Ordnungswidrigkeit oder nicht?“, sagt van Bürk. Eine Ordnungswidrigkeit können Polizei und Ordnungsbehörde mit einem Knöllchen ahnden.

So weit will es die Vestische aber gar nicht kommen lassen. Bereits vor Verkündung der Maskenpflicht hat das Verkehrsunternehmen das Tragen von Schutzmasken dringend empfohlen und setzt auf die Eigenverantwortlichkeit ihrer Fahrgäste: „Es geht nur miteinander“, sagt Christoph van Bürk.

Was alles zum Mund- und Nasenschutz taugt

Als Mund-Nasen-Bedeckung sind neben selbstgenähten Masken auch Schals, Tücher sowie Multifunktionstücher geeignet, hat der Krisenstab noch einmal klargestellt. „Medizinisch zertifizierter Mund-Nasen-Schutz sowie filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3) sollten den Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, der Pflege und dem Rettungsdienst vorbehalten sein.“

Erläutert werden die neuen Regeln und die verschiedenen Gesichtsschutzmöglichkeiten in einem Video mit Oberbürgermeister Bernd Tischler , der darin auf die Erstellanleitung zu selbstgefertigten Masken im städtischen Internetauftritt unter www.bottrop.de/coronavirus verweist.