Bottrop. Es gibt Menschen, die die Verfügung der Stadt ignorieren. Der Ordnungsdienst ist im Einsatz, im Zweifel auch die Polizei. Es drohen harte Strafen

Viele Geschäfte und Restaurants in Bottrop müssen geschlossen bleiben, sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - sind verboten. Das hat die Stadt verfügt. Doch längst nicht alle halten sich daran - teils immer noch aus Unwissenheit, teils aus Ignoranz. Dagegen geht die Stadt vor.

Die Stadt kontrolliert die Einhaltung ihrer Verfügung und kündigt harte Konsequenzen an. Zuwiderhandlungen seien kein Kavaliersdelikt, warnt der Rechtsdezernent und Leiter des Krisenstabs, Paul Ketzer.

Stadt Bottrop hat Imbissbetriebe und Kisoke schließen müssen

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    Zunächst einmal ist es Sache der Stadt als Ordnungsbehörde, ihre Verfügung durchzusetzen. Das bedeutet also, dass in erster Linie der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) gefordert ist, bei Verstößen einzuschreiten. Und das hat er in den letzten Tagen auch schon mehrfach tun müssen.

    Gerade bei Trinkhallen und Imbissbetrieben sei das Ordnungsamt tätig geworden. „Wir haben Betriebe geschlossen, die gegen die Verfügung verstoßen haben“, sagt Paul Ketzer. Auch Menschenansammlungen sei bereits aufgelöst worden. Kioske dürfen inzwischen nicht mehr öffnen.

    Wer gegen die Verfügung der Stadt Bottrop verstößt, begeht eine Straftat

    Aber auch diejenigen, die sich mit Kindern weiterhin auf Spiel- oder Bolzplätzen aufhalten, werden von KOD oder auch Polizei angesprochen und müssen die Konsequenzen tragen. Gerade was die in einigen Städten schon stattfindenden „Corona-Partys“ angeht, droht der Leiter des Krisenstabs mit Konsequenzen.

    „Wer gegen unser Allgemeinverfügung verstößt, der begeht eine Straftat“, warnt Ketzer eindringlich. Die Verfügung der Stadt beruhe auf dem Infektionsschutzgesetz. Wer sich den Anordnungen widersetzt, der verletze dieses Gesetz - mit den entsprechenden Konsequenzen. Wie die aussehen, das sei im Zweifel eine Entscheidung der Gerichte. Mit einem Knöllchen bei der Stadt sei es jedenfalls nicht getan.

    Gesetz sieht Geld- und sogar Haftstrafen vor

    Das Gesetz gibt einen Strafrahmen vor. Verstöße gegen den Paragrafen 28, auf den sich die Stadt in ihrer Verordnung bezieht, werden mit bis zu zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe geahndet, heißt es im entsprechenden Passus.

    Der Kommunale Ordnungsdienst ist nun zusätzlich auch sonntags unterwegs. „Außerdem prüfen wir, die Schichtzeiten zu verändern. Gegebenenfalls brauchen wir die Mitarbeiter jetzt wo die Gastronomie geschlossen hat, abends nicht so sehr und können sie tagsüber einsetzen“, erläutert Hans-Georg Skolarski, verantwortlicher Abteilungsleiter beim Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt. Die klassischen Ruhestörungen durch Kneipengäste, so seine Hoffnung, seien derzeit kein Thema.

    Die Polizei unterstützt das Ordnungsamt

    Im Zweifel unterstütze die Polizei die Ordnungsbehörde im Zuge der Amtshilfe bei der Durchsetzung der Verfügung, sagt Polizeisprecherin Ramona Hörst. „Wir machen das ja auch im ganz normalen Alltag etwa bei Ruhestörungen“, erklärt die Polizeisprecherin. Und so laufe es in dieser Zeit eben auch.

    Sie verweist auf einen Fall in Herten, da hätten sich Menschen im Freien getroffen. „Die Stadt hat uns um Unterstützung gebeten und wir haben zunächst Platzverweise ausgesprochen.“

    Beim Gewerbeamt landeten viele Nachfragen

    Doch Kontrollen und Strafen seien das Eine, sagt Skolarski. In den ersten Tagen, nachdem die Stadt ihre Verfügung erlassen hatte, war der Informationsbedarf enorm. „Wir hatten rund 200 Anrufe beim Ordnungsamt und beim Gewerbeamt.“

    Denn nicht immer sei es eindeutig, ob ein Betrieb schließen müsse oder nicht. „Es gibt ja Unternehmen, die gehen mehreren Gewerben nach. Da muss also geklärt werden, was überwiegt da.“ Andere Fragen mussten auch zunächst geklärt werden, etwa: Was gilt für Thai-Massagen in Coronazeiten?

    Verwaltung greift auf ihr Personal zurück und setzt es anders ein

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    Wellness- und Wohlfühl-Massagen seien ja verboten, doch Anbieter von Thai-Massagen hätten den Standpunkt vertreten, bei ihrem Angebot handele es sich im etwas ganz anderes. Zum Schluss wurde entschieden: Auch Salons, die Thai-Massagen anbieten, müssen derzeit dicht machen.

    Um all diesen Anfragen Herr zu werden, greift die Stadt auf ihr Personal zurück. Denn, so Stadtsprecher Andreas Pläsken, auch wenn die Verwaltung ihre Öffnungszeiten eingeschränkt hat, werde immer noch gearbeitet. Mitarbeiter, die sonst im Publikumsverkehr arbeiteten, würden nun für solche Aufgaben gebraucht. „Hier hat niemand Corona-Ferien“, betont der Stadtsprecher.

    Politessen wurden angespuckt

    Auch während der Corona-Zeiten finden nach wie vor Geschwindigkeits- und Parkkontrollen statt, stellt die Stadt klar. Die gegenwärtige Lage sei kein Freifahrtsschein um gegen geltende Regeln zu verstoßen.

    Das scheinen aber nicht alle Bürger zu verstehen und einzusehen, so Paul Ketzer. „Wir hatten schon den Fall, da wurden Politessen angespuckt.“ Das sei nicht hinnehmbar.