Bottrop. Vor dem Bottroper Bergwerk Prosper-Haniel protestieren Kumpel gegen ihre Kündigungen. Ab Dienstag werden ihre Klagen vor Gericht verhandelt.

Entlassene Bergleute versammeln sich ab Donnerstag, 23. Januar, ab 18 Uhr zu einer vier Tage andauernden Mahnwache vor dem Bergwerk Prosper-Haniel in Bottrop. Die Kumpel protestieren damit gegen ihre Kündigungen. Sie wollen die Mahnwache rund um die Uhr bis zum kommenden Montag, 27. Januar, um 18 Uhr fortsetzen. Denn für Dienstagmorgen ist die erste einer ganzen Reihe von Verhandlungen über die Kündigungsschutzklagen der Bergleute gegen die RAG AG terminiert.

Auch vor dem Arbeitsgericht in Gelsenkirchen wird es am Dienstag ab 8 Uhr voraussichtlich zu einer Demonstration kommen. Die Bergleute rechnen mit etwa 300 Teilnehmern. Zur Unterstützung der klagenden Bergleute wollen außerdem zahlreiche Bergleute mit ihren Angehörigen die Verhandlung verfolgen. „Wir erwarten einen spannenden Prozess und gehen von einheitlichen Entscheidungen aus“, teilte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann mit. Der Arbeitsrechtler vertritt viele der entlassenen Kumpel. „Gewinnen die Bergleute, werden voraussichtlich alle gewinnen“, meint er.

Kein Bergmann wird ins Bergfreie fallen - Versprechen gebrochen

Ehemalige Bergarbeiter und Angehörige stellten vor dem Bergwerk Prosper Haniel Kerzen auf. Auch Ex-Betriebsrat Sebastian Suszka (vorn) kniete kurz vor dem Grabkranz mit der Aufschrift nieder: RAG hat uns im Stich gelassen.
Ehemalige Bergarbeiter und Angehörige stellten vor dem Bergwerk Prosper Haniel Kerzen auf. Auch Ex-Betriebsrat Sebastian Suszka (vorn) kniete kurz vor dem Grabkranz mit der Aufschrift nieder: RAG hat uns im Stich gelassen. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Die Kumpel werfen der RAG vor, das Versprechen gebrochen zu haben, dass kein Bergmann ins Bergfreie falle. Solchen Äußerungen von Politikern oder RAG-Vorstandsvorsitzenden hatte die 1. Kammer des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen bei den ersten Verhandlungen der Kündigungsschutzklagen von Bergleuten allerdings bereits keine rechtliche Bindungswirkung beigemessen. Die Vorsitzende Richterin hatte dies als rein politische Äußerungen eingestuft. Die RAG hatte die Kündigungen mit der Entscheidung begründet, das Bergwerk Prosper-Haniel insgesamt stillzulegen. Die Kammer wies die Klagen der Bergleute gegen ihre Kündigungen seinerzeit auch ab.

Wie das Arbeitsgericht mitteilt, sind in Gelsenkirchen wegen der Stilllegung des Steinkohlenbergbaus derzeit noch 137 Kündigungsschutzklagen gegen die RAG anhängig. Am kommenden Dienstag, 28. Januar, verhandelt die 4. Kammer des Arbeitsgerichtes ab 10 Uhr zwölf dieser Klagen. Für weitere Verfahren sind bis Ende März sieben weitere Kammerverhandlungen terminiert. Zuvor hatten Bergleute mit ihren Kündigungsschutzklagen durchaus auch Erfolg. So gab die 2. Kammer des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen der Klage eines Kauenwärters gegen seine Entlassung statt.

Vor dem Tor des letzten Bergwerks Grablichter aufgestellt

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Die viertägige Mahnwache vor dem Bergwerk Prosper-Haniel ist nicht die erste Protestaktion der Bergleute in diesem Jahr. Anfang Januar hatten viele entlassene Kumpel zu Schichtbeginn um 6 Uhr demonstrativ ihre Arbeit angeboten und vor dem Tor des Werksgelände Grablichter aufstellt, um an ihre Entlassungen zu erinnern. Anschließend fand ein Trauermarsch statt. Einige Bergleute hatten auch Frauen und Kinder mit zu der Kundgebung unter dem hell erleuchteten Förderturm von Prosper-Haniel gebracht. Zuvor hatten entlassene Bergleute einen Protestmarsch durch Bottrop zur Arbeitsagentur unternommen.