Bottrop. An der Osterfelder Straße wird eine Anwohnerparkzone eingerichtet, zwischen Peterstraße und Heidenheck. Das hat Folgen für die Dauerparker dort.

Entlang der Osterfelder Straße hat die Stadt nun eine neue Anwohnerparkzone eingerichtet. Das gilt nach Mitteilung der Verwaltung für das Teilstück zwischen der Peterstraße und dem Heidenheck. Das hat Auswirkungen auf diejenigen, die die Stellplätze bisher nutzen.

In den nächsten Tagen werden die entsprechenden Schilder aufgestellt und damit gilt in dem Bereich werktags eine Kurzzeitparkzone, in der in der Zeit von 8 bis 17 Uhr für zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf. Inhaber des Bewohnerparkausweises sind von der Parkscheibenpflicht befreit. Die Gebühr für einen Ausweis mit einjähriger Gültigkeit liegt bei 30,70 Euro für einen Ausweis, der zwei Jahre gültig ist, werden 60,70 Euro fällig.

Bewohnerparkausweise sind im Bürgerbüro Bottrop erhältlich

Die Bewohnerparkausweise sind im Bürgerbüro der Stadt Bottrop erhältlich. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält auf Antrag einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft benutztes Kraftfahrzeug. Außerdem muss bestätigt werden, dass für das Fahrzeug weder eine Garage noch ein Stellplatz auf privatem Grund vorhanden ist.

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Die Ladezone und die Hol- und Bringzone auf der Osterfelder Straße bleiben davon ausgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Stellplätze in den angegebenen Zeiten sowohl zum Laden als auch für das Holen und Bringen der Schulkinder zur Verfügung stehen.