Bottrop / Hamm. Das Oberlandesgericht hat eine Haftbeschwerde des Bottroper Apothekers abgewiesen. Aus diesen Gründen bleibt Peter Stadtmann weiter in Haft.
Der Bottroper Apotheker Peter Stadtmann bleibt weiterhin in Haft. Das Oberlandesgericht in Hamm wies eine Haftbeschwerde Stadtmanns ab. Das bestätigte Gerichtssprecher Martin Brand auf Nachfrage. Zuvor hatte bereits das Landgericht Essen so entschieden, der zuständige Senat in Hamm bestätigte die Entscheidung nun.
Das Gerichte sehe weiterhin einen dringenden Tatverdacht und auch Fluchtgefahr, so Brand. Zwei Gründe, die die Fortdauer der Untersuchungshaft auch jetzt noch rechtfertigen. Denn juristisch gesehen sitzt Stadtmann weiterhin in Untersuchungshaft, da das Urteil aus erster Instanz vom Landgericht Essen noch nicht rechtskräftig ist. Derzeit läuft noch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.
Oberlandesgericht sieht keine Verfahrensverzögerungen
Stadtmanns Verteidiger hatte die Haftbeschwerde mit einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“ begründet. Dem habe sich der Senat in Hamm nicht angeschlossen, so Brand. „Der Senat hat keine Verzögerungen festgestellt, die einen Umfang erreicht hätten, die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr zu erlauben.“
Im November 2016 war Stadtmann verhaftet worden. Ihm wurde vorgeworfen, Krebsmedikamente in tausenden Fällen zu niedrig dosiert zu haben und so die Krankenkassen um Millionen betrogen zu haben. Im Sommer 2018 verurteilte ihn das Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft. Dagegen läuft noch die Revision.
Anklage gegen zwei Mitarbeiterinnen aus der Apotheke erhoben
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Essen auch Anklage gegen zwei Mitarbeiterinnen aus der Apotheke erhoben. Sie sollen ebenfalls Chemotherapien unterdosiert haben.