Die Pfefferspray-Pistolen ersetzen die klassischen Sprühdosen, die der Ordnungsdienst sonst nutzte. Das sind die Vorteile der Änderung.

Eine für ihn überraschende Beobachtung hat ein WAZ-Leser gemacht. Ihm sind in der Stadt zwei Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) aufgefallen, die „zu meinem großen Erstaunen beide bewaffnet waren“, schildert er in einem Schreiben an die Redaktion. Das habe ihn irritiert, gab es doch vor einiger Zeit die Diskussion darüber, ob der KOD nach dem Vorbild Dortmunds mit Schlagstöcken ausgestattet werden sollte. Damals habe man sich jedoch dagegen entschieden, was es also nun mit den Waffen auf sich habe, so die Frage des Lesers.

Tatsächlich sei die Beobachtung nicht verkehrt, sagt Stadtsprecher Andreas Pläsken. Allerdings trügen die Mitarbeiter keine Pistolen, seien also nicht im klassischen Sinne bewaffnet. Vielmehr handele es sich bei dem, was der Leser beobachtet hat, um ein Gerät, um Pfefferspray abzufeuern. Pläsken spricht in dem Zusammenhang von einer „Pfefferspray-Pistole“. Und Pfefferspray zur Selbstverteidigung hätte der KOD schon immer dabei gehabt, allerdings in der klassischen kleinen Sprühflasche. Das sei aber in der Anwendung nicht besonders präzise, so der Stadtsprecher.

Strahl aus der Pistole ist nicht anfällig für Seitenwind

Mit anderen Worten: Wenn das Spray aus der Dose abgefeuert wird, sind auch die KOD-Mitarbeiter selbst oder gar Unbeteiligte gefährdet. „Mit den Pfefferspraypistolen ist der Strahl zielgenauer anzuwenden. Stefan Pietz, der Leiter des Ordnungsdienstes, bestätigt diese Präzision. Ein weiterer Vorteil sei eben, dass sie anders als das Spray aus der Sprühflasche nicht anfällig für Seitenwind sei. Außerdem unterliegen diese Pfefferspraypistolen nicht dem Waffengesetz.

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Doch wie häufig muss der KOD eigentlich zum Pfefferspray greifen? Das komme tatsächlich sehr, sehr selten vor, sagt Pietz. „Bis jetzt war das ein- oder zweimal der Fall.“ Allerdings wissen die Mitarbeiter bei Einsätzen vorher in der Regel nicht genau, was auf sie zukommt – etwa bei Ruhestörungen. Dagegen müssen sie gewappnet sein und tragen seit einiger Zeit deswegen auch Schutzwesten. Allerdings, so Stadtsprecher Andreas Pläsken, bleibe es bei der generellen Entscheidung, den KOD nicht zu bewaffnen.