Bottrop. Nach BGH-Urteil dürfen Bäckereien nun auch sonntags ganztägig öffnen. Bei Bottrops Bäckern ändert sich dadurch wohl nichts.

Längere Öffnungszeiten am Sonntag? Die in Bottrop ansässigen Betriebe scheint die Ausnahmeregelung des Gaststättengesetzes für Bäckereien mit Sitzgelegenheiten, an Sonn- und Feiertagen noch mehr warme Brötchen zu verkaufen, kalt zu lassen. Die Ausweitung der Verkaufszeiten über die bislang gestatteten drei Stunden hinaus werden entweder schon angeboten oder rechneten sich nicht.

So sieht es zum Beispiel Barbara Müller, die mit ihrem Mann die Bäckerei Konditorei Müller mit dem für seine Kuchen und Torten bekannten Café an der Gladbecker Straße betreibt. Kuchen und Torten sind sonntags auch der Renner, bestätigt Barbara Müller den sonntäglichen lebhaften Eindruck des 30-Plätze-Hauses auf dem Eigen. „Mit den drei Stunden kommen wir gut zurecht, mehr könnten wir auch vom Personal her gar nicht leisten nicht leisten“, so die Inhaberin, die für den Service zuständig ist. „Mein Mann macht ist dann für die Kuchen zuständig, zwei Verkäuferinnen sind immer da. Frische Brötchen oder Croissants gibt es aber nicht, dann müssten wir einen zusätzlichen Bäcker einstellen.“ Es sei ohnehin schwierig, Personal zu bekommen. Derzeit arbeiten bei Müllers neben dem Chef noch zwei Gesellen in der Backstube und insgesamt vier Damen im Service. Dazu kämen dann noch die höhere Sonn- und Feiertagsentlohnung. Barbara Müller winkt also ab.

Der hiesige Markt scheint gesättigt zu sein

Überhaupt scheinen die meisten Bottroper Bäckereien mit den klassischen Sonntagvormittagsverkauf ausgelastet zu sein. Lediglich in Kirchhellen sind die Ausnahmen zahlreich. So haben die Bäckerei Schollin aber auch Kläsener am Johann-Breuker-Platz bis 16, beziehungsweise sogar bis 18 Uhr geöffnet. Aber auch Sporkmann an der Schultze-Delitzsch-Straße schließt sonntags erst um 18 Uhr, nach elf Stunden. „Das würden wir in der Bottroper Innenstadt so nicht anbieten können“, sagt Stefanie Sporkmann.

Das Unternehmen, dass sie mit ihrem Mann Theodor Sporkmann führt, gehört mit zwölf Läden in Bottrop und Kirchhellen sowie Filialen in Gladbeck und Oberhausen zu den großen seiner Art in der Stadt. Aber eine Ausweitung der Öffnungszeiten sei derzeit kein Thema, so Stefanie Sporkmann. Von den vier Läden in der City - seit Neuestem auch das alte „Dom-Café“ gegenüber der Cyriakuskirche - hat lediglich die Filiale Altmarkt am Sonntagvormittag geöffnet. Klassischer Brot-, Brötchen- und Kuchenverkauf bis 12 Uhr. Dann ist dort Schicht am Schacht. „In der Innenstadt sind wir bei besonderen Aktivitäten oder Festen dabei, sonst lohnt es sich aber nicht, die übrigen Geschäfte zu öffnen“, so die Geschäftsfrau. In den Vororten sieht das anders aus. Eigen, Fuhlenbrock, Boy: Dort gibt es sonntags fünf Stunden lang das, was man zum Frühstück vom Bäcker braucht.

Ausgelöst hatte die Kontroverse über zulässigen Sonntagsverkauf in Bäckereien die Klage der Wettbewerbszentrale gegen den vermeintlich unzulässigen Sonntagsverkauf einer bayerischen Bäckerei. Kürzlich hatte der BGH als letzte Instanz entschieden, dass eine Bäckerei mit Sitzgelegenheiten, also einem Café, an Sonn- und Feiertagen ganztags Brötchen verkaufen darf. Dafür musste das oberste Zivilgericht klären, ob unbelegte Brötchen als „zubereitete Speise“ gelten und ob eine Bäckerei mit Café überhaupt eine Gaststätte ist.

Das Urteil

Der BGH hat den Sonntagsverkauf von Backwaren durch Bäckereien mit angeschlossenen Cafés auch außerhalb der Ladenschlusszeiten für normale Bäckereien erlaubt (Urteil vom 17. Oktober 2019, Az. I ZR 44/19). Die klagende Wettbewerbszentrale ist auch in der letzten Instanz mit dem Vorhaben, dies zu verhindern, gescheitert. Der angezeigte Ladeninhaber konnte sich erfolgreich auf eine Ausnahmevorschrift aus dem Gaststättengesetz (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Gaststättengesetz) berufen.