Bottrop. Die AOK appelliert an alle Eltern, die Sehstärke ihrer Kinder im Auge zu behalten. Die Krankenkasse gibt Tipps, was zu beachten ist.
Jeder siebte Grundschüler in Bottrop trägt bereits eine Brille. Darauf weist die AOK Nordwest hin und appelliert an alle Eltern, unbedingt die Sehstärke ihrer Kinder im Auge zu behalten.
„Schlecht sehen tut nicht weh. Wenn die neuen Erstklässler Bilder oder Buchstaben nur schlecht erkennen, sollten Eltern mit ihrem Kind unbedingt einen Augenarzt aufsuchen“, rät AOK-Leiter Jörg Kock. Denn bleiben die Sehprobleme unentdeckt, mache sich das nicht nur bei den Schulnoten bemerkbar, sondern könne die kindliche Entwicklung erheblich hemmen. Mehr als jedes siebte Grundschulkind im Alter von sechs bis zehn Jahren (13,8 Prozent) trage bereits eine Brille. Das belege eine aktuelle Auswertung der AOK.
Das sind Anzeichen dafür, dass Kinder schlecht sehen
9,5 Prozent der Kindergartenkinder im Alter zwischen drei und fünf Jahren bekamen danach im vergangenen Jahr eine Brille verordnet. Anzeichen für Sehprobleme bei Kindern können Klagen über Kopfschmerzen, Augenbrennen oder vermehrtes Zwinkern oder Blinzeln sein. Auch Kinder, die sich ständig die Augen reiben, ihren Kopf schief halten, einen geringen Abstand zu Buch, Bildschirm oder Fernsehen halten, können eine Sehschwäche haben, erklären Vertreter der Krankenkasse. Weitere Warnhinweise können sein, wenn Kinder häufig stolpern, generelle Balancestörungen aufweisen oder zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit haben. Hornhauttrübungen und grau-weißliche Pupillen können ebenfalls auf eine Sehschwäche hinweisen.
Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlsichtigkeit liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielenden oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
Augenuntersuchungen beim Kinderarzt
Im Rahmen der gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt steht vor dem Schulbeginn insgesamt sechsmal der Sehsinn des Kindes im Fokus: Bei der U 5 zwischen dem sechsten und dem siebenten Lebensmonat, der U 6 zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat, der U 7 zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, der U 7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat, der U 8 im Alter von etwa dreieinhalb bis vier Jahren und der U 9 kurz vor Schulbeginn mit etwa fünf Jahren. Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten.
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