Bottrop. . Amtsgericht beschleunigt Abläufe und verhängt Strafen quasi wenige Stunden nach der Tat. Allerdings geht das nur in seltenen Fällen.
Das Amtsgericht verhängte 15mal im vergangenen Jahr quasi wenige Stunden nach der Tat ein Urteil. Das so genannte beschleunigte Verfahren macht’s möglich. Vor einem Jahr hatten sich Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei darauf verständigt, dieses Mittel häufiger anzuwenden. Die Möglichkeit dazu besteht seit 1994. Nur wurde es selten eingesetzt.
Es eignet sich allerdings auch nur in bestimmten Fällen, wie Amtsgerichtsdirektor Eckhard Meierjohann feststellt. „Es muss ein einfacher Sachverhalt vorliegen, und die zu erwartende Freiheitsstrafe darf nicht mehr als ein Jahr betragen.“
Und so sind es überwiegend Diebstähle, die in den beschleunigten Verfahren verhandelt werden, am besten mit einem geständigen Täter, nicht selten ohne festen Wohnsitz. „Man muss es sich so vorstellen: Wir reden hier von Taten, für die eine Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist. Gleichzeitig wären die Täter aber bis zur Eröffnung des Verfahrens oft über alle Berge“, so Meierjohann. Nicht in Betracht kämen Verhandlungen mit der Anhörung zahlreicher Zeugen oder sich widersprechender Aussagen.
Beim Amtsgericht ist ein Richter pro Tag zusätzlich für beschleunigte Verfahren zuständig
Beim Amtsgericht ist ein Richter pro Tag zusätzlich für derart beschleunigte Verfahren zuständig. Verhandlungen finden dann in Pausen oder nach den Terminen des Tages statt. Meierjohann sieht noch Kapazitäten für diese Art von Verfahren und schätzt, dass drei bis vier in Bottrop machbar seien. „Doch die Entscheidung, ein beschleunigtes Verfahren in Gang zu setzen, liegt bei der Staatsanwaltschaft.“ Dort, in Essen, gebe es einen Verantwortlichen für solche Fälle. Der melde sich kurzfristig, vor Ort entscheide dann der verantwortliche Richter.
Klare Fälle ende in der Regel mit einer Verurteilung
Von den 15 Vorgängen im vergangenen Jahr waren nur in einem Fall weitere Ermittlungen erforderlich. Ansonsten enden solche klaren Fälle in der Regel mit einer Verurteilung. Meierjohann: „Die Staatsanwaltschaft behandelt das sehr verantwortungsbewusst.“
Ein mittleres Amtsgericht wie das in Bottrop stoße jedoch an Grenzen, kleinere seien überfordert, meint der Amtsgerichtsdirektor. Schließlich kann in Bottrop nicht ein Richter täglich darauf warten, ob vielleicht ein beschleunigtes Verfahren anliegt. Federführend in solchen Fällen sind in der Regel die vier Strafrichter des Amtsgerichts, die müssen aber auch ihre sonstigen Terminverhandlungen führen. Die Ressourcen sind eben begrenzt. Hinzu kommt: Einige dieser eindeutigen Fälle, für die sich ein beschleunigtes Verfahren anbietet, werden oft auch mittels Strafbefehl geregelt, etwa wenn Beschuldigte einen festen Wohnsitz haben und bisher unbescholten waren.