Bottrop. Bombenentschärfung: Wer seine Wohnung nicht räumt, könnte bald mit 1000 Euro Bußgeld rechnen. Stadt reagiert auf jüngsten Fall von Verweigerung.

Wer sich der behördlichen Aufforderung widersetzt, bei Bombenentschärfungen seine Wohnung zu verlassen, könnte bald mit bis zu 1000 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Zwar sei diese Forderung noch nicht Teil des städtischen Bußgeldkatalogs, solle aber so schnell wie möglich aufgenommen werden, so Stefan Pietz, Sachgebietsleiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt.

Auslöser für diesen Vorstoß war der extreme Widerstand eines Mannes, der sich bei der Bombenentschärfung am Dienstag in der Welheimer Mark vehement weigerte, seine Wohnung zu verlassen. Die Entschärfung der beiden Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg musste deshalb um gut zwei Stunden verschoben werden, bestätigte vor Ort auch Marit Stöckmann vom Ordnungsdienst. Das gehe nicht nur ins Geld. Auch der detailliert geplante Einsatz, an dem viele unterschiedliche Akteure beteiligt sind, könne nicht wie vorgesehen durchgeführt werden.

„Das ist kein dummer Jungenstreich“

„Für mehrere Hundert Anwohner und in diesem Falle auch die Kinder der Kita von St. Antonius hat das zusätzliche und unnötige Unannehmlichkeiten mit sich gebracht“, so Stefan Pietz. So einen extremen Fall habe er bislang noch nicht erlebt. Der Mann habe erst seine Wohnung verlassen, als Polizei und Ordnungsdienst mit geballter Stärke vor der Tür standen.

Bis allerdings der neue Bußgeldkatalog greift, werden voraussichtlich etwa sechs Monate vergehen. Denn auch die politischen Gremien müssten dieser größeren Änderung zustimmen, sagt Pietz.

Auch Andreas Pläsken bestätigt, dass der Vorfall vom Dienstag die Diskussion um härtere Maßnahmen in der Verwaltung noch einmal befeuert hat. „Das ist kein dummer Jungenstreich“, so der Stadtsprecher. Es sei nicht auszudenken, wenn durch so eine Verzögerung bei der Evakuierung noch etwas passieren würde.

Seit 2014 müssen aufgefundene Bomben unverzüglich entschärft und Gebäude im Umkreis von 250 Metern evakuiert werden, besagen verschärfte Landesvorschriften.