Bottrop. . Erlass sieht vor, dass nun auch unangemeldet geprüft werden darf. Das war eine Forderung von Selbsthilfegruppen.
- Künftig sind auch unangemeldete Kontrollen im Labor möglich
- Doch nicht alles lässt sich auf Landesebene regeln, auch der Bund muss aktiv werden
- Zuständig für die Umsetzung sind die Kreise und kreisfreien Städte
Das NRW-Gesundheitsministerium hat neue Regeln für Apothekenkontrollen aufgestellt. Der Erlass ist auch Reaktion auf den Skandal in einer Bottroper Apotheke. Dort soll der Apotheker über Jahre Krebsmittel gepanscht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in über 60 000 Fällen individuell hergestellte Krebsmittel falsch dosiert zu haben.
Bisher erfolgten Kontrollen in der Regel angemeldet, um Produktionsabläufe nicht zu beeinträchtigen. Als Folge des Bottroper Skandals hatten unter anderem die Selbsthilfegruppen eine Änderung dieser Praxis gefordert und eine entsprechende Petition gestartet. Der Bundestagsabgeordnete Sven Volmering (CDU) und Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann verweisen nun auf den aktuellen Erlass. Demnach seien bei solchen Kontrollen jetzt Personalkontrollen und die Herstellung von Infusionsarzneimitteln zu berücksichtigen. Damit würde auch die Herstellung der Krebsmedikamente intensiver überwacht werden. Das sei ein wichtiger Beitrag für einen noch besseren Gesundheitsschutz der Patientinnen und Patienten, meinen Laumann und Volmering.
Erlass liegt Städten und Kreisen vor
Axel Birkenkämper, Sprecher des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf, spricht von neuen Schwerpunkten bei unangemeldeten Kontrollen. Die Aufseher sollen so eine intensivere amtliche Überwachung gewährleisten.
Für die Kontrollen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Auch in Bottrop ist der neue Erlass eingetroffen. Sozialdezernent Willi Loeven spricht von zwei Neuerungen. Zum einen seien eben nun auch die unangemeldeten Kontrollen in den Labors möglich, zum anderen sollen gezielt Rückläufer überprüft werden. Konnte also ein Patient aus gesundheitlichen Gründen eine Infusion nicht bekommen, so soll dies nun untersucht werden. Zur Erinnerung: Ein Rückläufer aus der Bottroper Apotheke wurde der Staatsanwaltschaft übergeben, und es stellte sich heraus, dass er keinerlei Wirkstoff enthielt.
Kontakt zu Bundesgesundheitsminister aufgenommen
Was die praktische Umsetzung angeht, müssten sich die Amtsapotheker absprechen, so Loeven. Weil das Bottroper Labor geschlossen ist, ist der hiesige Amtsapotheker von den Änderungen aktuell nicht betroffen.
Unabhängig von diesem Erlass erklären Volmering und Laumann aber auch, dass um alle Forderungen der Selbsthilfegruppen umzusetzen, Gesetze auf Bundesebene verändert werden müssten. Dazu habe er bereits Kontakt mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aufgenommen, so Volmering. „Aus meiner Sicht macht es Sinn, bereits frühzeitig an entsprechender Stelle die Problematik zu platzieren. Der Petitionsausschuss wird erst nach der Bundestagswahl wieder tagen. Falls Änderungsbedarf bei den Gesetzen besteht, ist es wichtig, diesen so früh wie möglich anzumelden.“