Bottrop. . Generell müssen Hundehalter in Bottrop ihre Tiere in den Parks und öffentlichen Grünzügen an der Leine führen. Das ist so Vorschrift.

  • Viele Halterinnen und Halter wünschen sich eine Auslauffläche für ihre Vierbeiner
  • Ein solche Gelände müsste nach Ansicht städtischer Experten eingezäunt werden
  • Bezirksvertretung in Stadtmitte kann die Gelder dafür allerdings nicht aufbringen

Den Wunsch nach einer Freilauffläche für ihre Lieblinge teilen viele Hundebesitzer in der Stadt. Zuletzt hat sich die Bezirksvertretung Mitte damit befasst. Bürger hatten die Anregung an die Politiker herangetragen. Konkret standen dabei drei Flächen zur Debatte: Der Prosperhügel auf dem Prosper-III-Gelände, eine Fläche im Park der Villa Dickmann an der Bogenstraße und eine Wiese am Vöingholz hinter dem Forsthaus Specht.

Doch am Ende mussten die Bezirksvertreter Abstand von den Plänen nehmen. Die Kosten für eine solche Freilauffläche wären schlichtweg zu hoch. Denn, so Hans van Asselt, Sachbearbeiter beim Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt: Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Fläche eingezäunt werden müsste – und zwar in einer Höhe von 1,20 bis 1,80 Meter.

Im Ehrenpark gibt es eine kleine Freilauffläche

Für den Prosperhügel wären dann – weil der Zaun an einer Böschung hätte stehen müssen – rund 23 000 für die niedrige Variante und rund 44 000 Euro für die hohe Variante fällig gewesen. Die Kosten für den Dickmann-Park hätten bei 17 500 beziehungsweise 21 000 Euro gelegen. „Das sind Summen, die können wir aus den bezirklichen Mitteln nicht aufbringen“, sagt Bezirksbürgermeister Klaus Kalthoff. Er ist auch skeptisch, ob die Ausgaben für so eine Fläche in die Haushaltsberatungen einfließen könnten.

So frei laufen wie hier beim Hunderennen des Hundevereins am Packskamps in Bottrop-Kirchhellen dürfen die Vierbeiner selten.
So frei laufen wie hier beim Hunderennen des Hundevereins am Packskamps in Bottrop-Kirchhellen dürfen die Vierbeiner selten. © Olaf Fuhrmann

Wenigsten eine kleine Freilauffläche für Hunde gibt es im Ehrenpark. Auch die ist eingezäunt. Doch warum eigentlich? Emilio Pintea, der Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung, verweist auf das Ortsrecht. Darin ist geregelt, dass Hunde „in nicht umfriedeten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen“ an einer Leine zu führen sind. Das ist der Knackpunkt, denn es bedeutet im Umkehrschluss: Dort, wo Hunde ohne Leine herumtollen dürfen, muss die Fläche so eingefriedet sein, dass niemandem Gefahr droht.

Immer öfter beißen Hunde auch fremde Menschen

Denn, so Pintea, zuletzt habe es eine steigende Zahl von Beißvorfällen gegeben. Überwiegend hätten Hunde andere Hunde gebissen, aber auch Menschen wurden gebissen. Daher müsste eine Freilauffläche so gewählt und gesichert werden, dass gerade eine Gefährdung von Menschen ausgeschlossen werden könne. Schließlich sei nie ganz klar, wie Hunde auf bestimmte äußere Einflüsse reagierten, einige Rassen hätten ja auch einen ausgeprägten Jagdtrieb. Außerdem dürften ja auch Hunde, die zu den so genannten gefährlichen Rassen gehören, die Fläche nutzen und dort frei laufen.

Bleibt also nur die Variante mit der Einfriedung. Das müsse nicht unbedingt ein Zaun sein, stellt Pintea klar. Auch eine dichte Hecke könnte möglicherweise ausreichen. „Eine solche Begrenzung der Fläche muss vom Hund als natürliche Barriere empfunden werden, an der es für ihn nicht weiter geht.“

Wie es weitergeht, ist überhaupt noch nicht absehbar

Doch aktuell ist überhaupt noch nicht absehbar, wie es mit dem Thema Freilauffläche für Hunde weiter geht. Die Bezirksvertretung hat es zunächst wohl einmal ad acta gelegt, unklar ob es auf höhrer Ebene in den Ausschüssen des Rates noch einmal eine Rolle spielen wird oder ob sich Hundebesitzer auf eine wie auch immer geartete andere Lösung verständigen können.