Dr. Hans-Christian Kolberg, Chef des Ethik-Komitees am Marienhospital, hofft nun auf eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung. Auch junge Leute müssten sich mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen.

Endlich Klarheit bei Patientenverfügungen. So denken wohl die meisten. Und auch Dr. Klaus Dieter Erkrath, Leiter des Gesundheitsamtes Bottrop, sagt spürbar erleichtert: „Ich bin froh, dass der Bundestag zur Verabschiedung gekommen ist.” Was er vor allem begrüßt: „Es gilt jetzt der Wille des Patienten.” Es sei hilfreich, dass die Selbstbestimmung beim Patienten geblieben sei.

Noch einmal kurz zusammengefasst: Nach mehrjähriger Debatte hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das den Umgang mit so genannten Patientenverfügungen klar regelt. Danach müssen sich Ärzte künftig an eine solche Verfügung halten, wenn sie über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden und der Patient sich nicht mehr äußern kann.

Wichtig: Wer bereits eine Patientenverfügung formuliert hat, kann diese weiterhin verwenden. Erkrath vermutet: „In den nächsten Jahren werden einige Millionen Verfügungen hinzukommen.” Und das hält er für vernünftig. Menschen, deren Leben künstlich verlängert wird – der Bottroper Mediziner findet dafür eine ebenso deutliche wie drastische Formulierung: „Es werden quasi Leichen beatmet.” Und das sei einfach menschenunwürdig.

Beim Ausfüllen notwenige Zeit nehmen

Eine größere Bereitschaft der Bevölkerung, sich dem Thema Patientenverfügung zu widmen – das erhofft sich auch Dr. Hans-Christian Kolberg, Leiter des Ethik-Komitees am Marienhospital. „Auch junge Leute müssen sich damit beschäftigen”, betont der Gynäkologe. Dabei weiß er, dass die Verfügungen inhaltlich durchaus unterschiedlich sein können. „Es gibt viele Patienten, die sagen: Ich möchte so lange am Leben erhalten werden, wie nur irgend möglich.”

Kolberg rät, sich beim Verfassen einer Patientenverfügung die notwendige Zeit zu nehmen. „Je ganauer sie formuliert ist, desto weniger Unsicherheiten gibt es.” Für einzelne könne das auch eine Belastung sein. Konkret empfiehlt Kolberg die Vorlagen der Katholischen Kirche und des Bundesjustizministeriums. Die seien besonders ausführlich. Wer die Patientenverfügung nicht alleine ausfüllen wolle, könne den Hausarzt um Unterstützung bitten.

Wozu Kolberg wie auch Erkrath zusätzlich raten, ist das Ausfüllen einer Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht. „Dadurch haben wir einen Ansprechpartner für unvorhersehbare Situationen”, so Kolberg. Denn: „Es ist nicht alles planbar.” Mit der Betreuungsvollmacht kann eine Person des Vertrauens benannt werden, die beispielsweise die Einwilligung zum Beenden oder Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen erteilen darf.

Eine ausführliche Vorlage für eine Patientenverfügung stellt unter anderem das Bundesjustizministerium zur Verfügung: im Internet unter www.bmj.de oder telefonisch unter 01805 - 77 80 90 (14 Cent/Minute).

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