Bochum. . Die Beteiligung lokaler Akteure nimmt Einfluss auf die Entwicklung des Nahverkehrsplans. Der erste Plan wurde 1991 aufgestellt.

300 Seiten stark ist das Bochumer Standardwerk zum ÖPNV. Die zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans, der erstmals 1997 aufgestellt worden ist, enthält Daten zum Pendlerverhalten der Bochumer, beschreibt die Entwicklung des ÖPNV seit 2009, stellt Prognosen auf und zieht Schlüsse für die künftige Ausrichtung.

Der Plan selbst war allerdings keine Idee der Stadt Bochum. Laut ÖPNV-Gesetz des Landes NRW ist sie dazu verpflichtet, ihren Nahverkehr auf diese Weise zu analysieren und zu entwickeln, so wie alle Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände. Das Ziel: „den ÖPNV zu sichern und zu verbessern“.

Kein statisches Projekt

Zu diesem Zweck wurde der Plan erstmals 2009 und zum zweiten Mal 2017 fortgeschrieben. „Ein Nahverkehrsplan ist ja kein statisches Produkt“, erklärt Annette Liska vom Tiefbauamt.

© Gerd Bertelmann

Er werde kontinuierlich weiter entwickelt. Bei einer Stadt wie Bochum ist der damit verbundene Aufwand enorm: Der Fortschreibung von 2017 gingen drei Jahre Arbeit voraus. Im November 2014 habe der Rat beschlossen, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu beauftragen und das Bahnliniennetz durch ein externes Fachgutachten überprüfen zu lassen, so Liska.

Auch die Beteiligung lokaler Akteure spielt in der Entwicklung des Nahverkehrs eine wichtige Rolle. So wurden etwa die Arbeitsgemeinschaft Behinderter, der Frauenbeirat, der Seniorenbeirat und der Beirat für Mobilität einbezogen.

Den Nahverkehrsplan finden Sie auf der Internetseite der Stadt.