Bochum. Wegen gefährlicher Körperverletzung müssen sich zwei Frauen in Kürze in Bochum verantworten. Sie sollen Lippen illegal aufgespritzt haben.
Zwei Frauen aus Bochum sollen im großen Umfang mit sogenannten Schönheitskorrekturen illegal Kasse gemacht haben. Gegen eine 26 und eine 29 Jahre alte Frau erhob die Staatsanwaltschaft Bochum in zwei getrennten Verfahren Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Steuerhinterziehung. In Kürze kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Bochum - aufgeteilt auf die beiden Beschuldigten.
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Kommende Woche Dienstag, 24. September, beginnt die Verhandlung gegen eine 26-Jährige, der insgesamt 35 Taten vorgeworfen werden. Drei Tage später startet der Prozess gegen eine 29-Jährige, die ebenfalls mit sogenannten Schönheitskorrekturen illegal Kasse gemacht haben soll. Sie ist in 33 Fällen angeklagt, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte.
Sie müssten aber angesichts der hohen Einnahmen deutlich mehr Frauen behandelt haben, glaubt die Staatsanwaltschaft. Die Kriminalpolizei hat 275 Geschädigte vernommen, die Opfer der beiden geworden sein sollen. Viele Kundinnen klagten nach dem Aufspritzen von Lippen oder Nase über deutliche Schwellungen und Entzündungen.
Viele Geschädigte stellten Strafanzeige
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Die Eingriffe sollen ohne die erforderliche Qualifikation erfolgt sein. Eine solche hätten die beiden Frauen aber nach dem Heilpraktikergesetz zwingend haben müssen. Die Geschädigten sollen Infektionen, Lähmungen und Gefäßverletzungen erlitten haben.
„Mehrere Kundinnen klagten nach dem Aufspritzen über erhebliche Schwellungen und Entzündungen im Gesicht. Sie erstatteten Anzeige“, berichtete ein Polizeisprecher im April nach der Festnahme. Die durchschnittlich 300 Euro teuren Behandlungen sollen in Privaträumen an der Dannenbaumstraße und am Alten Werner Hellweg stattgefunden haben.
Frauen sitzen seit April in U-Haft
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Die beiden Frauen sitzen laut Gericht seit Anfang April in Untersuchungshaft. Sollten die Hauptverfahren eröffnet werden, müssten die Prozesse spätestens Anfang Oktober beginnen. Untersuchungshaft darf nicht länger als sechs Monate dauern.
Eine der Frauen soll 1,3 Millionen Euro eingenommen haben, bei der anderen sollen es 780.000 Euro gewesen sein. (Red/mit dpa)