Ost. . Bezirksvertretung Ost macht Versprechen wahr und spendiert rund 21 500 Euro für diverse Projekte. Schulen konnten sich bewerben.

Seltener Besuch heute Nachmittag im Sitzungssaal der Bezirksvertretung Ost: Gleich mehrere Schulleiterinnen nahmen im Zuschauerbereich Platz und warteten gespannt auf den Beginn der Sitzung. Unter Tagesordnungspunkt 1.2 entschieden die Lokalpolitiker nämlich, welche Schulprojekte sie fördern wollen – und in welcher Höhe.

Die gute Nachricht vorweg: Für alle von den Schulen eingereichte Vorschläge gab es Finanzspritzen. Insgesamt macht die Bezirksvertretung Ost rund 21 500 Euro locker, um Eigeninitiativen der Schulen im Stadtbezirk zu fördern. Entsprechend groß war hinterher die Freude beiden Schulleiterinnen: „Danke! Wir freuen uns alle sehr – vor allem natürlich die Kinder. Das ist eine tolle Sache für unsere Schulen“, hieß es aus der Besucherecke.

Maximal 7000 Euro pro Schulprojekt

Den größten Batzen Geld – je 7000 Euro – bekommen die Amtmann-Kreyenfeld-Grundschule für eine neue Medienausstattung und die Willy-Brandt-Gesamtschule, wo der Pausenhof neu gestaltet werden soll. 3000 Euro sind für die Bunte Schule (Grundschule) angedacht, wo neue Bilderrahmen für die Flure und das Treppenhaus nötig geworden sind. Mit 1500 Euro bezuschusst wird eine bauliche Veränderung auf dem Schulhof der Von-Waldthausen-Grundschule, damit die Schüler dort mehr Bewegungsmöglichkeiten haben. Regelrecht bescheiden muten dagegen die Wünsche der Grundschule am Volkspark an: Material für den Religionsunterricht (226 Euro) und Spielmaterial für den Pausenhof (200 Euro).

Bezirksbürgermeisterin Andrea Busche (SPD) zeigte sich sehr erfreut über die „vielen tollen Anträge“. Die zeigten, dass das Angebot angenommen wird. Im Herbst letzten Jahres hatte die Bezirksvertretung beschlossen, aus dem Fördertopf für bezirkliche Maßnahmen 30 000 für Schulprojekte zur Verfügung zu stellen. Die Förderung durch den Bezirk beträgt maximal 7000 Euro für ein Einzelprojekt. Die Schulen müssen 30 Prozent selbst beisteuern. Über jede Bewerbung entscheidet – nach einer Beratung im Bezirksältestenrat – die Bezirksvertretung während der öffentlichen Sitzungen.