Bochum/Hamm. Schwerer Schlag für eine ehemalige Dauer-Praktikantin eines Rewe-Supermarktes in Bochum. Sie hatte vom Arbeitsgericht Bochum für acht Monate Praktikum eine Nachzahlung von 17.281,50 Euro zugesprochen bekommen. Doch das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hob das Urteil wieder auf.

Die Dauer-Praktikantin eines Bochumer Supermarktes bekommt nun doch keinen Arbeitslohn. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hob am Freitag ein Urteil der ersten Instanz auf. Darin hatte das Arbeitsgericht Bochum der Frau für ein achtmonatiges Praktikum eine Nachzahlung von 17 281,50 Euro zugesprochen. Dagegen hatte der damalige Marktbetreiber Berufung eingelegt. Die Richter am LAG gaben ihm jetzt Recht. Es sei kein Arbeitsverhältnis begründet worden, darum stehe der Praktikantin auch kein Arbeitsentgelt zu. Revision wurde nicht zugelassen. (Az.: 127-009-14)

Die Klägerin habe zwar teilweise reguläre Arbeitstätigkeiten verrichtet. Dies sei allerdings "im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlich geprägten Praktikantenverhältnisses" geschehen, urteilte das Gericht. Die Klägerin habe das Praktikum als Teilnehmerin einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit absolviert und in dieser Zeit Leistungen der Arbeitsagentur erhalten.

Rewe Group trennte sich von Marktbetreiber

Nach der Verurteilung des Marktbetreibers in der ersten Instanz hatte sich die Rewe Group von dem Kaufmann getrennt. Das Vorgehen des Markt-Inhabers widerspreche der Linie des Konzerns und verunsichere Verbraucher, hieß es. Zu dem neuen Urteil wollte sich Rewe nicht äußern.

Der Anwalt des Marktbetreibers, Oliver Teubler, sagte, es wäre eine nette Geste, wenn Rewe den Sachverhalt jetzt richtigstellen würde. Schließlich sei der Vertrag aus falschem Grund gekündigt worden. An eine Schadenersatzforderung sei aber nicht gedacht. Die Praktikantin hatte in dem Supermarkt ohne Entgelt vom 25. Oktober 2012 bis zum 4. Juli 2013 ein Praktikum absolviert. Das Schnupperpraktikum sollte ursprünglich nur einen Monat dauern, war jedoch immer wieder verlängert worden.

Weitere Praktikanten erheben Ansprüche

Inzwischen haben weitere Praktikanten der Filiale Ansprüche erhoben. Das Arbeitsgericht Bochum sprach einem Kläger knapp 6500 Euro Nachzahlung zu. Auch hier legte der Ex-Marktbetreiber Berufung ein. Ein zweites Verfahren läuft noch. Zwei weitere Praktikanten hatten Ansprüche bei dem Kaufmann angemeldet. (dpa)