Bochum/Frankfurt. . Ein 21-jähriger Bochumer soll mehrfach anonym den Flughafen Köln-Bonn angerufen und gedroht haben, eine Bombe explodieren zu lassen, wenn er nicht 100.000 Euro erhält. Der Mann sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Auch am Flughafen in Düsseldorf sollen Drohanrufe gegangen sein.
Wegen telefonischer Bombendrohungen gegen die Flughäfen Köln und Düsseldorf ist ein 21-jähriger Bochumer festgenommen worden. Der Mann soll Ende Januar anonym mehrmals den Flughafen Köln-Bonn angerufen und damit gedroht haben, eine Bombe zur Explosion zu bringen, wenn er nicht 100.000 Euro in bar bekomme. Der Anrufer habe dabei erklärt, die Bombe bestehe aus 1,2 Kilogramm Sprengstoff und würde das halbe Terminal wegsprengen. Das Geschehen auf dem Flughafen verfolge er über die öffentliche Webcam des Flughafens.
Gegen den 21-Jährigen hat das Amtsgericht Gießen am Montag, 15. September, einen Haftbefehl erlassen. Der Mann sei dann am Dienstag in Bochum festgenommen worden und sitze mittlerweile in Untersuchungshaft, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mit. Ob er sich zu den Vorwürfen äußert, wollte ein Sprecher nicht sagen. Gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Brandenburg habe die Zentralstelle für Internetkriminalität (ZIT) die Ermittlungen geführt. Die Drohanrufe in Köln hatten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zur Evakuierung eines Terminals und der Sperrung einer Autobahn geführt. Zuvor soll er auch den Düsseldorfer Flughafen bedroht haben.
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Die Stimmen wurden elektronisch verzerrt
Die Telefonate seien jeweils unter Verwendung einer Software zur Verzerrung von Stimmen geführt und teilweise mitgeschnitten worden. Ein verwendetes Internetforum - ein sogenanntes Hackerboard - sei inzwischen abgeschaltet worden.
Die Zentralstelle ZIT wurde 2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eingerichtet. Sie bearbeitet Ermittlungsverfahren wegen schwerwiegender oder umfangreicher Internetstraftaten und ist Ansprechpartner des Bundeskriminalamts für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit. (dpa)