Bochum. Bochum geht bereits den Weg einer Arbeitsteilung in bestimmten Bereichen. Umweltbehörde und Chemisches Untersuchungsamt als Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit. Zusätzliche Aufgaben beim RVR anzusiedeln, wird im Prinzip begrüßt.

Es gibt sie schon. Sie muss nicht erst erfunden werden, die Bündelung von Kompetenzen aus mehreren Kommunen, um kräftig zu sparen. Bochum verlässt sich seit Jahren mit Dortmund und Hagen auf eine gemeinsame Umweltbehörde. Seit Beginn dieses Jahres gibt es auch ein gemeinsames Chemisches Untersuchungsamt für die Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Arnsberg.

Gegen einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Revierstädten hat der amtierende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Rat, Dr. Peter Reinirkens, im Prinzip nichts einzuwenden. Leise fragt er sich nur, ob es unbedingt der Regionalverband Ruhr (RVR), sein müsse, der als Träger fungiere. „Vorstellen könnte ich mir dies etwa bei den Geo-Informationsdiensten, dem Rechenzentrum oder auch bestimmten Bereichen der Personalverwaltung.“

Neues RVR-Gesetz zur Stärkung des Verbands

Dabei verweist er auf das neue sogenannte RVR-Gesetz des Landes, das die Stärkung des Verbandes noch weiter vorantrieben soll. In einer vom Hauptausschuss verabschiedeten Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf hatte sich die Stadt erst Mitte Mai positiv zu einer Erweiterung möglicher Kooperationsprojekte geäußert. Dort wurde etwa die Entwicklung des Ruhrgebiets als Kultur- und Bildungsregion exemplarisch genannt.

In eine generelle RVR-Schelte möchte der gerade frisch gewählte Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt, Christian Haardt (MdL), nicht einstimmen. „Vielleicht lag die ablehnende Reaktion des RVR ja auch an der Art und Weise des Vorstoßes aus Essen“, gibt er zu bedenken.

Auf Freiwilligkeit basierend

Abseits jeder Parteipolitik liegen für Haardt jedoch zwei wichtige Messlatten vor einer wie auch immer gearteten Erweiterung von Zuständigkeiten oder einem Ausbau von gemeinsamen Aktivitäten. „Es darf nur mit der freiwilligen Zustimmung jeder beteiligten Kommune gehen. Von Verordnungen halte ich gar nichts. Außerdem müssen konkrete Aufgaben definiert werden.“ Und natürlich, rechnen müsse sich diese neue Struktur für die Stadt Bochum, sonst mache das wenig Sinn.

Denn wie hatte es so schön ganz am Ende der förmlichen Stellungnahme der Stadt zum Gesetzentwurf der Landesregierung im Mai geheißen: „Im Interesse der der Haushaltssicherung unterliegenden Mitgliedergemeinden ist sicherzustellen, dass die Aufgabenerweiterung ausschließlich dann zu Umlageerhöhungen führt, wenn hierdurch Entlastungen (...) an anderer Stelle entstehen.“