Bochum.
Jeder dritte Kindergarten der evangelischen Kirche in NRW ist in seiner Existenz bedroht. Das beklagte in der vergangenen Woche der rheinische Oberkirchenrat Klaus Eberl. Auch die katholische Kirche musste Probleme mit der Kita-Finanzierung einräumen.
In Bochum aber sind die evangelischen – immerhin 43 Einrichtungen – und die katholischen Kindergärten (37) nicht von einer Schließung bedroht. Das sagen Michael Both, Geschäftsführer der evangelischen Kindergartengemeinschaft, und Peter Wenzel, Sprecher des Zweckverbandes der katholischen Kindertagesstätten.
Schlechte Finanzlage sorgte für Aufregung
„Wir sind mit dem Jugendamt und der Politik der Stadt Bochum sehr zufrieden“, sagt Wenzel. „Da drohen keine Schließungen. Auf jeden Fall in einem überschaubaren Zeitrahmen nicht. Man kann halt nicht generell davon ausgehen, dass es nie Schließungen geben könnte.“ Both bekam nach dem Bekanntwerden der Probleme zeitnah eine Reaktion. „Die Meldung mit der schlechten Finanzlage hat für Aufregung gesorgt“, sagte er. „Bereits am Freitag haben einige Eltern nachgefragt. Ich konnte Entwarnung geben. Wir sind in Bochum nicht davon betroffen.“
Die Situation sei zwar schon so, dass es Schwierigkeiten gäbe, es sei immer knapp und das Geld reiche kaum aus. „Aber“, sagt Both, „wir haben mit der Stadt gute Lösungen gefunden. Es besteht keine Bedrohung. Wir haben nicht die Absicht, Stellen abzubauen oder Einrichtungen zu schließen. Wir werden demnächst sogar zusammen mit der Stadt und der ifag an der Halverstraße für sechs Gruppen und 120 Kinder eine neue Einrichtung bauen.“
Anhebung der Pauschalen
Dass es finanzielle Schwierigkeiten gibt, geben wird, muss er allerdings bestätigen. Das grundlegende Problem sei die entsprechend des KiBiz-Gesetzes jährliche Anhebung der Pauschalen um 1,5 Prozent. Both: „Die Kostensteigerung durch Tariferhöhungen und allgemeine Inflation liegt deutlich darüber. Wir gehen von einer angenommenen, moderaten durchschnittlichen Kostensteigerung in Höhe von 2,5 Prozent jährlich aus.
Da wird es einen Substanzverlust geben, der ab Sommer 2014 circa 21.000 Euro umfassen wird. Diese Summe entspricht dem Umfang einer halben Stelle einer jungen pädagogischen Fachkraft beziehungsweise einer ganzen Erzieherin im Anerkennungsjahr.“ Dem Substanzverlust könne ein Träger mit unterschiedlichen Strategien begegnen. Durch Personalbesetzung bis an das vom Gesetz geforderte untere Limit. Oder für die langfristige Erhaltung der Gebäude dringend benötigten Rücklagen werden dann eben nicht gebildet. Both: „Beide Strategien gehen zeitlich nur bedingt auf. Die Finanzentwicklung ist nicht rosig. Deshalb war es richtig, dass die evangelische Kirche das Problem publik gemacht hat.“