Bochum. . Nach einer tödlicher Messerattacke auf seinen Onkel (64 Stiche) ist am Dienstag der 34-jährige Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er habe im Wahn zugestochen, hieß es im Schwurgericht. Weil er aber für die Allgemeinheit gefährlich sei, wurde er in die forensische Psychiatrie eingewiesen.

Der 34-jährige Student stach wie von Sinnen 64-mal auf seinen Onkel ein, so dass er noch am Tatort verblutete. Trotzdem wurde er am Dienstag vom Schwurgericht freigesprochen. Gestützt auf Gutachten, halten ihn die Richter wegen wahnhaften Störungen für schuldunfähig. In Freiheit kommt der Täter trotzdem nicht, weil er, wie Richter Josef Große Feldhaus sagte, „zurzeit gefährlich für die Allgemeinheit“ sei. Das Gericht wies ihn deshalb unbefristet in eine forensische Psychiatrie ein.

Klinge brach im Leib ab

Am 15. April war der Student zur Wohnung eines Onkel in Linden gefahren. Er hatte zwei Messer bei sich. Eigentlich hatten die beiden ein Vertrauensverhältnis. Doch diesmal fing der Neffe mit seinem Onkel einen banalen Streit um sein altes Auto an. Plötzlich stach er auf seinen Oberkörper, den Rücken und den Hals ein und dies so wuchtig, dass die Klinge abbrach. Der Täter holte sein zweites Messer hervor und setzte weitere Stiche. Das Opfer lag zu dieser Zeit längst am Boden. Wenige Momente später wurde der 34-Jährige von der Polizei gefasst. Er kam schon damals in eine geschlossene Psychiatrie.

Laut Urteil war der Täter „rasend vor Wut und Enttäuschung“. Er habe die wahnhafte Vorstellung gehabt, dass er einen Gehirntumor habe. Die Ärzte würden ihn aber nur abwimmeln wollen. Als dann noch der Ärger mit dem alten Auto hinzugekommen sei, habe er „aus einem Affektsturm heraus“ zugestochen. Dabei sei er „wahnhaft völlig steuerungsunfähig“ gewesen.

Der Verteidiger sagte: „Der Wahn als solches ist schwer greifbar und entzieht sich jeder Logik.“