Bochum. Wegen erneuter rechtsextremer Straftaten ist ein ehemaliger NPD-Aktivist (21) aus Wattenscheid am Freitag zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Laut Urteil hatte er auf seinem Facebook-Profil unter anderem die Mordtaten der Terrorgruppe NSU begrüßt.
Weil er nach Überzeugung des Amtsgerichts trotz laufender Bewährung erneut rechtsextreme Straftaten begangen hatte, ist am Freitag ein ehemaliger NPD-Aktivist (21) aus Wattenscheid zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei dieser Höhe nicht mehr möglich. Das Gericht bestrafte ihn wegen Volksherhetzung, Störung des öffentlichen Friedens, Verwendens von Nazi-Symbolen und versuchter Nötigung. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und sechs Monate beantragt.
Im Juni 2011 war er vom Landgericht zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er seinen Briefkasten gesprengt und gefälschte Bekennerschreiben hinterlassen hatte, um den Verdacht auf die Antifa zu lenken. Außerdem hatte er Müllbehälter angezündet und damit zwei Autos zerstört. Hinzu kamen weitere Straftaten. Die Bewährungszeit hielt er aber nicht durch.
Taten waren laut Gericht „menschenverachtend“
Auf seinen Facebook-Seiten verbreitete er rassistische Hetze sowie ein Nazi-Symbol und begrüßte auf höhnische Weise die Mordtaten der Terrorgruppe NSU. „Menschenverachtend“ sei dies, sagte die Richterin. Außerdem hatte er einem Bochumer (18) aus dem Antifa-Umfeld eine Droh-SMS geschickt. Deshalb wurde die Strafe von 2011 nun um fünf Monate aufgestockt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war nicht geständig. Von der NPD will er sich gelöst haben.