Bochum. . Für den regelmäßigen Verkauf von Marihuana an einen 16-jährigen Kunden ist ein 24-jähriger Bochumer zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Es gab 21 Verkäufe.
Für den regelmäßigen Verkauf von Marihuana an einen Minderjährigen ist ein 24-jähriger Bochumer am Mittwoch zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe setzte das Schöffengericht zur Bewährung aus. Der Dealer ist nicht vorbestraft. Als Bewährungsauflage muss er 240 Euro ans Land NRW zahlen.
Der Angeklagte hatte zwischen September 2012 und März 2013 in 20 einzelnen Fällen jeweils ein Gramm Marihuana an einen damals 16-jährigen Bochumer verkauft. Dafür nahm er dem Jungen jeweils zehn Euro ab. Ein weiteres Mal verkaufte er ihm sieben Gramm für 70 Euro. Aufgeflogen waren die Drogenverkäufe, nachdem die Polizei den jungen Kunden kontrolliert hatte. Er kam gerade von dem Dealer.
Bargeld und Marihuana wurden beschlagnahmt
In der Wohnung des 24-Jährigen fanden die Beamten 465 Euro Bargeld sowie weitere 177 Gramm Marihuana. Beides wurde beschlagnahmt. Die Drogen wollte er angeblich zu einem Drittel ebenfalls verkaufen und zu zwei Dritteln selbst kiffen. Der zur Tatzeit arbeitslose Angeklagte war im Prozess geständig.