Bochum.. Eine Vermieterin in Bochum bleibt auf Kosten eines Mieters sitzen, der ohne Erlaubnis Rohre in der Mietwohnung verlegt hat. Die vom Jobcenter gezahlte Kaution steht der Hauseigentümerin nicht zur Verfügung, da der Mieter kein Hartz-IV-Empfänger mehr sei. „Wir sind wieder die Dummen.“, so die Wirtin.
2009 hatten die Hilleringmanns eine Erdgeschosswohnung ihres Hauses an der Wittekindstraße vermietet. Der neue Bewohner bezog Hartz IV. Für die Vermieter kein Problem. Das Jobcenter zahlte nicht nur die Miete, sondern stand auch für die Kaution gerade: 470 Euro, das entspricht zwei Monatsmieten. „...garantiere ich hiermit die Zahlung der Kaution. Die Zahlung aus der Garantie wird fällig, wenn Sie berechtigte Ansprüche geltend machen und zur Befriedigung die Kaution beanspruchen können“, heißt es in der „Garantieerklärung“ des Jobcenters.
Jetzt steht die „Befriedigung“ ins Haus. Der Erdgeschoss-Mieter hat zum 30. August gekündigt. „Als wir erstmals nach vier Jahren die Wohnung betraten, trauten wir unseren Augen nicht“, schildert Anna-Brigitta Hilleringmann. „Der Mieter hat ohne unser Wissen die Heizungsrohre vom Boden unter die Decke verlegt. Er meinte nur: ,So habe ich unten mehr Stellfläche’.“
Heizungsrohre unter der Decke
Weitere Schäden kommen hinzu, gehen möglicherweise in die Tausende. Gut, dass man wenigstens auf die 470 Euro Kaution zurückgreifen kann, dachten die Hilleringmanns. Falsch gedacht, wie sich alsbald herausstellen sollte.
Auf Schreiben an das Jobcenter im Mai und Anfang Juli mit Hinweis auf die Garantie erhielten die Vermieter keine Antwort. Auch Versuche, telefonisch Auskunft zu erhalten, scheiterten. Mit dem Mieter selbst sei „nicht zu sprechen“. Die bösen Vorahnungen bestätigten sich vor wenigen Tagen. Über „private Kanäle“ erfuhren die Hilleringmanns, dass ihr Mieter keine Hartz-IV-Leistungen mehr bezieht.
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Ob der Mann tatsächlich kein Hartz-IV-Kunde mehr ist, darf Johannes Rohleder nicht sagen. Nicht den Hilleringmanns, zu denen „kein Rechtsverhältnis besteht“. Schon gar nicht der Presse. Allgemeine Aufklärung kann der Jobcenter-Sprecher indes leisten.
Fällt ein Kunde aus dem Hartz-IV-Bezug, erlischt die Kautions-Garantie. Ob der Vermieter davon etwas erfährt, liege allein im Ermessen des Mieters. „Nur mit dessen Einverständnis dürfen wir den Vermieter darüber informieren, dass die Leistungen eingestellt sind.“
„Unglaublich, dass wir nicht erfahren, dass wir keinen Anspruch auf die Kaution mehr haben“, ärgern sich die Hilleringmanns. Geld beim Mieter sei kaum zu holen. „Wir sind wieder die Dummen.“