Die Garantie auf die Kaution versteht das Jobcenter als Darlehen. Weist der Vermieter nach, dass die Kaution beim Auszug beansprucht werden muss, holt sich das Jobcenter das Geld zurück: in der Regel in Raten.

Endet der Hartz-IV-Bezug, ist die Garantieerklärung hinfällig. Gleichwohl rät Jobcenter-Sprecher Rohleder betroffenen Vermietern, sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen und „nach einer Lösung zu suchen“.