Bochum.. Das Rechtsamt sucht zum 1. Januar 2014 insgesamt 530 Schöffinnen und Schöffen für die Bochumer Strafgerichte. Jeder kann sich als Laienrichter bewerben - wenn er bestimmte Krierien erfüllt.
Wer bei Gericht über Recht oder Unrecht, Schuld oder Unschuld, Härte oder Milde miteinscheiden möchte, kann sich ab sofort beim Rechtsamt der Stadt als Schöffin oder Schöffe bewerben. Bis 31. Mai 2013 sucht die Behörde insgesamt 530 Menschen, die dieses Ehrenamt an den Bochumer Strafgerichten ab 1. Januar 2014 für die Dauer von fünf Jahren ausüben wollen.
Schöffen sind Laienrichter. Auf der Richterbank sitzen sie zu zweit neben einem oder mehreren Berufsrichtern. Sie haben ein volles Stimmrecht. Gibt es nur einen Berufsrichter, können sie diesen in der Urteilsberatung locker überstimmen. Amtsgerichtsdirektorin Rita Finke-Gross, selbst langjährige Strafrichterin, hat dies bereits erlebt. „Ja, einmal. Und das werde ich auch nie vergessen“, sagt sie. Es ging um einen Diebstahlfall. In zweiter Instanz wurde das Urteil allerdings korrigiert.
„Man bekommt einen anderen Blick auf das Leben und die Gesellschaft“
Schöffen haben eine große Verantwortung. Schließlich haben sie so etwas wie Macht. Macht über Bestrafung oder Freispruch. Entsprechend müssen sie integer sein. Wer vorbestraft ist, kommt nicht auf eine Richterbank. Weitere Kriterien: Er muss Bochumer sein, zwischen 25 und 65 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und geistig gesund. Er darf auch kein Justizbeamter oder Polizist sein oder sonstwie mit der Strafjustiz beruflich zu tun haben. Außerdem sollte er wissen, dass ein Strafprozess kein „Live-Krimi“ und keine Gerichtsshow wie im TV ist, sondern gutes Zuhören und sorgfältiges Abwägen verlangt. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind für Schöffen eine hohe Tugend. Andersherum lernt man selbst in den Prozessen hinzu. „Man bekommt einen anderen Blick auf das Leben und die Gesellschaft“, sagt Rita Finke-Gross.
Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch einen Wahlausschuss der Stadt. Möglichst viele Berufe und Altersgruppen sollen berücksichtigt werden. Bisher sind die Schöffen mit großer Mehrheit über 50 Jahre alt. Das Altersverhältnis soll sich ändern. „Wir würden uns wünschen, wenn sich mehr junge Leute für dieses Ehrenamt interessieren“, sagt Rita Finke Gross. Deshalb erhofft sich das Rechtsamt auch gut 1000 Bewerber - doppelt so viele, wie später gebraucht werden, um mehr Auswahl zu haben.
Zwangsverpflichtet wird aber niemand
Man kann sich beim Rechtsamt selbst bewerben, oder Vereine und Verbände können Kandidaten vorschlagen. Zwangsverpflichtet wird aber niemand.
Am Anfang eines Jahres erfährt jeder gewählte Schöffe, an welchen Tagen er bei welchem Gericht eingesetzt werden soll. Die Regel sind zwölf Termine pro Jahr. Bei einigen Fällen können aber Fortsetzungstermine hinzukommen, vor allem beim Landgericht, weil der Fall schwerer zu klären ist.
Der Arbeitgeber eines Schöffen ist verpflichtet, diesen für die Gerichtsverhanbdlungen freizustellen. Das Gericht erstattet gegebenenfalls den Lohnausfall. Außerdem bezahlt es dem Schöffen Spesen wie Fahrtkosten und Ähnliches. Wer sich bewerben will, hier die Rufnummern bei der Stadt: Tel. 0234/910 3108 und - 2011.