Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger ehrenamtlicher Richter werden - Informationen rund um das Schöffengericht
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz. Ihre Beteiligung hat in Deutschland eine lange Tradition.
Die Schöffen sollen in ihrem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Strafrechtspflege gefördert wird. Dazu kommt, dass Sachkunde und Lebenserfahrung der Schöffen den Informationsstand der Berufsrichter erweitern und den "gesunden Menschenverstand" in die Urteilsfindung einbringen können.
In der Hauptverhandlung
Die Schöffen üben in der Hauptverhandlung das Richteramt wie ein Berufsrichter aus. Berufsrichter und Schöffen entscheiden mithin gemeinsam sowohl über die Schuldfrage als auch über das Strafmaß. Der Schöffe ist während der Hauptverhandlung nicht auf die Rolle eines passiven Zuhörers beschränkt; er kann sich vielmehr auch mit Fragen an den Angeklagten oder an Zeugen und Sachverständige wenden. Bei der Abstimmung hat er das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter.
Meist zwölf Sitzungen im Jahr
In der Regel werden die Schöffen zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen. Es ist beim Landgericht aber keineswegs selten, dass Verfahren länger dauern als einen Tag, so dass der Schöffe häufiger als zwölf Mal im Jahr tätig wird.
Ehrenamtliche Richter werden in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten tätig.
Bei den Amtsgerichten wirken die Schöffen beim Schöffengericht mit, das mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt ist. Die Schöffengerichte sind zuständig für mittlere Kriminalität mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren.
Die Fälle schwererer Kriminalität werden vor den großen Strafkammern des Landgerichts verhandelt, die mit zwei bzw. drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt sind. Für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts sind die kleinen Strafkammern zuständig, die aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen bestehen. Außerdem werden Schöffen bei den Amtsgerichten und Landgerichten im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit tätig.
Wie man Schöffe wird
Die Schöffen werden nach einer alle fünf Jahre von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Anzahl der zu wählenden Schöffen wird vorab durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landgerichts bestimmt.
Wer Schöffe werden kann
Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger Schöffe werden. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Personengruppen: Verurteilte Straftäter bzw. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, können nicht Schöffe werden. Nicht berufen werden ferner Personen unter 25 und über 70 Jahren. Für die Zeitversäumnis erhält ein Schöffe pro Stunde 5 Euro.. Daneben werden Verdienstausfall und Fahrtkosten erstattet.