Bochum. . Die Bochumer Beratungsstelle für Homosexuelle, “Rosa Strippe“, klagt gegen die Stadt. Die Einrichtung war zuvor als gewerblich eingestuft worden und soll nun Ausbaubeträge in Höhe von insgesamt über 4500 Euro zahlen. Die “Rosa Strippe“ nutzt zwei Etagen des Gebäudes an der Kortumstraße selbst und vermietet die oberste, für die man auch zu zahlen bereit ist.
Die Beratungsstelle für Homosexuelle „Rosa Strippe“ klagt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Stadt Bochum. Der Vorstand des als gemeinnützig eingestuften Vereins hat sich am 21. Dezember zur Klage entschlossen, weil die Immobilie der Beratungsstelle an der Kortumstraße 143 beim Bescheid für Ausbaubeiträge als gewerblich eingestuft worden sei. Ausbaubeiträge werden fällig, wenn Kosten wie Straßen- oder Kanalerneuerung auf Anlieger umgelegt werden.
Wie aus dem Bescheid hervorgeht, soll die Rosa Strippe einen Beitrag in Höhe von 4697,69 € zahlen. Zwei Geschosse des Gebäudes nutzt der Verein, die dritte Etage ist vermietet. Für diese würde die Rosa Strippe den Beitrag in Höhe von 1 082, 86 Euro akzeptieren. Geschäftsführer Markus Chmielorz hatte vor der Klage versucht, mit der Stadt das Problem gütlich zu lösen. „Ohne Erfolg. Mir wurde mitgeteilt, die Stadt habe die Sachlage bereits abschließend bewertet“, so Chmielorz.
Sparkassenstiftung nicht gewerblich
„Das kann doch nicht wahr sein. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der eine soziale Aufgabe zu erfüllen hat.“ Er weist darauf hin, dass sich in den Räumen eine Außenstelle des Standesamtes befindet, in der mehr als ein Dutzend Trauungen und Lebenspartnerschaften geschlossen wurden.
Sein Ärger nahm noch zu, als er erfahren habe, dass die Sparkassenstiftung, die in der noblen Villa Nora, nur gut Hundert Meter die Straße hinauf residiert, eben nicht als gewerblich eingestuft worden sei. Der Paritätische Wohlfahrtsverband als direkter Nachbar der Rosa Strippe wurde ebenfalls als gewerblich eingestuft, er verzichte auf eine Klage.
Gesprächsbereitschaft bis zum 21. Januar
Der Vorstand des Vereins entschied sich auch deshalb zur Klage, weil er im Zuge der Haushaltskonsolidierung einer Kürzung des städtischen Zuschusses um 7042,41 € pro Jahr über fünf Jahre zugestimmt hatte. Eine Summe von mehr als 35.000 €, die der Beratung fehle. Bis zum 21. Januar muss die Klagebegründung eingereicht werden. Bis dahin sei man gesprächsbereit.