Bochum. . Das einzige Elektrogerät ist der Backofen - ein Radio gibt es in der Bäckerei nicht. Dennoch soll Bäckereiverkäuferin Andrea Büttner knapp 300 Euro GEZ-Gebühren bezahlen. Dabei gehört ihr der Laden nicht einmal. Ein psychisch kranker Kunde hatte ein GEZ-Anmeldeformular auf ihren Namen ausgestellt.

„Absurd“ nennt Andrea Büttner den Zwist mit der Gebühreneinzugszentrale. Bizarr ist schon der Anfang. Im Frühjahr 2009 füllt ein psychisch kranker Kunde der Hammer Bäckerei bei der Sparkasse ein GEZ-Anmeldeformular für Gewerbetreibende aus: mit dem Namen und der gefälschten Unterschrift von Andrea Büttner, mit der Adresse der Bäckerei-Filiale an der Dorstener Straße. Warum? „Er wollte einen Spaß machen.“ Übel nehmen könne man es ihm nicht: „Er ist verwirrt und glaubt, mit Marianne Rosenberg verheiratet zu sein“, schildert Andrea Büttner.

Aus Spaß wird Ernst. Bald steht der Postbote erst mit einer Rechnung, später mit einer Mahnung der GEZ vor der Verkaufstheke. Rückwirkend ab Januar 2009 soll die Verkäuferin 121,23 Euro zahlen: 34,56 Euro pro Quartal für ein Radio in der Bäckerei und im Auto, 15 Euro Mahngebühren und 2,55 Euro Auslagen. Zusatz: „Die Geräte werden gewerblich genutzt.“

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Andrea Büttner telefoniert mit der GEZ, schreibt nach Köln. Nein, in der Bäckerei stehe kein Radio. Nein, sie habe keinen Firmenwagen. Und überhaupt: Ihr gehört der Laden nicht!

Monatelang hört sie nichts – bis im August ein Vollziehungsbeamter der Stadt in der Bäckerei steht, um die 121,23 Euro für die GEZ einzutreiben. „Herr Sommer war sehr nett. Als er die Geschichte hörte, hat er sich kaputtgelacht und noch im Laden bei der GEZ angerufen. Und was hört er dort? Er solle eine Kassenpfändung vornehmen. Als wenn das mein Geld wäre!“, staunt Andrea Büttner.

Nochmals dokumentiert sie den gesamten Verlauf schriftlich. Diesmal fügt sie eine Eidesstattliche Versicherung bei, „dass in der Betriebsstätte keine Rundfunkgeräte vorhanden sind. Ich hoffe, dass der Vorgang hiermit erledigt ist.“

Nachforderung beläuft sich aktuell auf 279,47 Euro

Von wegen. Andrea Büttner kann nicht fassen, was sie in dem Antwortschreiben liest. Ihre Kündigung (?) sei „angenommen“. Man bitte aber um eine Nachzahlung von 279,47 Euro. Die Vermehrung wird exakt aufgeschlüsselt: Über die 121,23 Euro hinaus stellt die GEZ nun vier weitere Radio-Quartale bis September 2010 und 35 Euro Mahngebühren in Rechnung.

Wieder denkt die Verkäuferin nicht daran, auf „diesen Irrsinn“ einzugehen. Wieder steht der nette Herr Sommer auf der Matte. Wieder gibt’s regen Schriftwechsel mit der GEZ. Ein Jahr hört Andrea Büttner nichts – bis vor zwei Wochen. „Sie haben die Forderung von 279,47 Euro nicht beglichen“, wird eine Zwangsvollstreckung angedroht. Andrea Büttner ist ratlos. „Wenn ich zum Anwalt marschiere, kann ich das Geld gleich an die GEZ überweisen.“ Dieser Tage hat sie erneut mit den Gebühreneinziehern telefoniert. Resultat: „Die wollen nochmal alles schriftlich...“

GEZ will gütliche Einigung

Die GEZ erkennt im Fall Andrea Büttner keinen Fehler. Entsprechend der Anmeldung 2009 seien die Gebühren korrekt berechnet worden, ohne dass die Angestellte formal Widerspruch eingelegt habe. Daher die regelmäßigen Rechnungen. Dass das Anmeldeformular offenbar manipuliert war (die Bochumerin hat Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet), sei erst 2011 bekannt geworden.

Die GEZ sei „an einer gütlichen Einigung interessiert“. Andrea Büttner soll eine verbindliche Erklärung zu den Vorgängen abgeben. Danach werde die Rechtsabteilung „abschließend entscheiden“.