Bochum.. 3.400 Euro für eine Teppichreinigung - zwei Momente der Unachtsamkeit kosteten eine Bochumerin eine Stange Geld. Eigentlich wollte sie 78-Jährige nur ihren Teppich reinigen lassen, doch sie ließ sich überrumpeln. Jetzt landet der Fall vor Gericht.

Sie will nicht erkennbar sein. Zu tief sitzen Wut und Scham. „Ich habe eine Dummheit gemacht. Aber ich will wenigstens dafür sorgen, dass andere nicht genauso dumm sind“, sagt die Rentnerin, die 3400 Euro für eine Teppichreinigung bezahlt hat.

„Handwäsche nach persischer Tradition, ab 8,90 Euro pro qm“: Die 78-Jährige griff zum Telefon, als sie in einem Prospekt auf die „Aktionswäsche“ eines Bochumer Teppichhandels aufmerksam wurde. Ihre drei Läufer im Wohnzimmer konnten eine Auffrischung vertragen. Wenig später begutachtete ein Mitarbeiter die Teppiche. „Einer der Läufer hatte angeblich Mottenbefall, ein anderer benötige neue Fransen. ,Macht 3400 Euro’, sagte der Mann“, spricht die ehemalige Sekretärin von „Dummheit Nummer 1: Ich unterschrieb den Auftrag, forderte aber eine Einzelabrechnung. Ich dachte an die 8,90 Euro und dass es so deutlich billiger wird. Die Läufer sind doch nur zwei bis drei Quadratmeter groß“.

14 Tage später „die zweite Dummheit“: Die Teppiche wurden zurückgeliefert. Tatsächlich verlangte der Händler 3400 Euro – und erhielt sie in bar. „Ich bezahle immer sofort. Ich habe mich überrumpeln lassen“, so die Seniorin, die aber Nein sagte, als ihr der Mitarbeiter einen neuen Teppich habe verkaufen wollen. „Dabei ging der von 11.000 auf 800 Euro runter.“

Preis ist "markt- und branchenüblich"

Die 78-Jährige brauchte zwei Wochen, ehe sie entschied: „Ich muss was machen.“ Sie informierte die Polizei. Ein Anwalt reichte Klage ein. Von „Wucher“ ist in der Klageschrift die Rede. Das Alter und die „Schwächesituation“ der Kundin seien ausgenutzt worden.

Die getroffene Festpreisvereinbarung sei „unstreitig“, entgegnet derweil der Anwalt des Teppichhändlers. Die 78-Jährige hätte den geforderten Preis „schlichtweg ablehnen“ können. Doch sie habe ihn nicht nur akzeptiert, sondern auch bezahlt – im Übrigen zurecht: Die 3400 Euro für Reinigung und Reparatur seien „markt- und branchenüblich“, so die Anwaltskanzlei.

"Ein Vergleich wäre möglich"

Am 19. September kommt es zum Gütetermin vor dem Amtsgericht. „Dummheit muss bestraft werden“, ist sich die Rentnerin bewusst und belässt es bei einer Rückforderung von 2500 Euro. Der Händler signalisiert Entgegenkommen: „Ein Vergleich ist möglich.“

Wichtiger ist der 78-Jährigen aber, andere Senioren zu warnen. Wer bereits ähnliche Summen für eine Teppichreinigung bezahlt habe, solle sich bei der WAZ melden.