"Hartz IV ist kein Grund zu stehlen”, meinte die Staatsanwältin am Mittwoch vor dem Bochumer Amtsgericht. Sie sagte es einem Angeklagten (39) aus Hattingen, der am 8. Januar 2009 in einem Bochumer Discounter Tunfisch, Krabben, Lachs, Rum und ein Bier im Gesamtwert von 11,96 Euro gestohlen hatte.

Der Mechaniker ist arbeitslos. Er lebt von Hartz IV. „Ich weiß nicht, ob Sie mal versucht haben, mit 345 Euro im Monat auszukommen”, sagte er zur Staatsanwältin und nannte den Regelsatz. „Bei unvorhersehbaren Ausgaben ist das sehr schwer.” Er habe jetzt eine kaputte Waschmaschine reparieren müssen, hinzu seien Tierarztkosten wegen seiner Katze gekommen. Außerdem habe er ja fast nur Lebensmittel entwendet. Er fügte aber hinzu: „Das entschuldigt die Sache nicht: Diebstahl ist Diebstahl.”

Die Richterin verurteilte den Ladendieb zu 600 € Geldstrafe (60 Tagessätze, zahlbar in Raten). Als er das Urteil hörte, fragte er sofort, ob er ersatzweise auch Sozialstunden ableisten kann. Das wird er aber mit der Staatsanwaltschaft abklären müssen.

Zur Tatzeit war er alkoholisiert. Er ist mehrfach wegen kleinerer Straftaten vorbestraft. Hintergrund sind Drogenprobleme. „Ich hoffe, mein Leben voll in den Griff zu kriegen”, sagte er.