Bochum. .

Im Prozess um den Tod einer Bochumer Schülerin hat der Angeklagte erschütternde Details gestanden. Der 18-Jährige hat demnach seine Freundin in ihrem Kinderzimmer erwürgt und sich dann an der Leiche vergangen. Als Tatmotiv nannte er Eifersucht.

Ein 18-jähriger Bochumer hat vor dem Landgericht zugegeben, seine langjährige Freundin (17) erst erwürgt und sich dann an der Leiche vergangen zu haben.

Gestanden hatte der Angeklagte schon lange vor dem Prozess, dass er am 3. April seine langjährige gute Freundin in ihrem Kinderzimmer in Stiepel erwürgt habe. Jetzt im Prozess vor dem Landgericht, am dritten Verhandlungstag, gab er außerdem zu, dass er sich nach dem Verbrechen sexuell an der Leiche vergangen habe. Das bestätigte am Donnerstag das Gericht. Der Prozess ist aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich.

Tatmotiv wird bekannt

An den ersten Sitzungstagen hatte der Angeklagte - er sitzt momentan in U-Haft - geschwiegen. Er fühlte sich psychisch nicht zu einer Aussage in der Lage. Jetzt aber erzählte er endlich, was damals in dem Einfamilienhaus passiert war. Dabei wurde auch etwas zum Tatmotiv bekannt. In der Tatnacht soll er auf dem Handy der Schülerin eine Nachricht entdeckt haben, die darauf schließen ließ, dass sie jemanden anders liebt. Da soll der Angeklagte beide Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt haben. Die beiden sollen kein festes Paar, sondern nur eng befreundet gewesen sein. Angeblich wollte er offenbar mehr.

Angeklagter rückte von früherer Aussage ab

Der Angeklagte hatte vor dem Prozess zwar erklärt, dass es mit der 17-Jährigen sehr wohl zu einvernehmlichem Sex gekommen sei. Auch in der Tatnacht. Jetzt im Prozess aber sagte er wiederum, dass dies kurz vor der Tat doch nicht so gewesen sei.

In Kürze werden ein Gerichtsmediziner zu den Würgeverletzungen sowie ein Psychiater und ein Psychologe zur Schuldfähigkeit ihre Gutachten vorlegen. Dem Angeklagten droht eine langjährige Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Prozess geht weiter. Die Anklage lautet auf Totschlag.