Bochum. .
Weil er von zu Hause aus kinderpornografische Bilder im Internet verbreitet hatte , ist am Montagmorgen ein 46-jähriger Bochumer zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Monatelang hatte ein 46-jähriger Bochumer viele kinderpornografische Bilder auf Tauschbörsen im Internet verbreitet. Außerdem besaß er zu Hause auf seinem PC mehrere tausend solcher Verbrechensbilder. Das Schöffengericht verurteilte ihn am Montagmorgen zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. Er muss auch 150 Sozialstunden ableisten.
„Ich habe völlig gedankenlos gehandelt“, sagte der arbeitslose Lagerist. Ich habe gar nicht überlegt, was ich da tue. Es tut mir unheimlich leid.“ Vor sechs oder sieben Jahren, erzählte er, sei er im Netz auf die Tauschbörse geraten. „Irgendwann fing ich an, die Sachen zu sammeln.“ Die von unbekannten Kinderschändern aufgenommenen Fotos zeigen, wie Oberstaatsanwalt Pieper erklärte, „besonders ekelhafte Dinge“.
Es sind äußerst massive sexuelle Handlungen zwischen kleinen Jungen untereinander und zwischen Jungen und Erwachsenen. Eines der missbrauchten Kinder soll erst unter ein Jahr alt sein. In fünf Fällen hatte der Bochumer diese Bilder im Netz angeboten und dann auch abgegeben. Im Juli 2010 stand die Kripo bei ihm vor der Tür und durchsuchte die Wohnung und den PC. Das Landeskriminalamt war ihm bei Routineermittlungen auf die Spur gekommen.
Dem Angeklagten sind seine Taten „mehr als peinlich“
Der Angeklagte, ein äußerlich früh gealterter Mann, ist nicht vorbestraft. Das hat ihn vielleicht vor einer Gefängnisstrafe bewahrt. Die Taten, sagte sein Verteidiger Marcus Doll, seien seinem Mandanten „mehr als peinlich“. Es sei ihm klar, dass so etwas „in der Öffentlichkeit als ganz besonders verwerflich angesehen wird“.
Trotz der vielen Monate, die seit seiner Entdeckung vergangen sind, hat der Angeklagte bisher keine Sexualtherapie gemacht. Für diese Hilfe muss er sich jetzt aber beraten lassen, schrieb ihm Richterin Barbara Gerling ins Urteil. Andernfalls müsste er die 18-monatige Haftstrafe absitzen. Der Angeklagte weiß aber selbst, jedenfalls sagt er es so, dass er sich helfen lassen muss. „Ich muss davon weg, das geht ja nicht.“