Bochum.
Eine 47-jährige Mutter muss sich vor Gericht verantworten, weil sie nach einem Urteil gegen ihre 24-Jährige Tochter ausgerastet war. Noch im Gerichtsgebäude war die 47-Jährige auf eine Zeugin losgegangen.
Nach einem bitteren Nachbarschaftsstreit saßen am Donnerstag eine Familienmutter (47) und ihre beiden Töchter (22, 24) auf der Anklagebank. Die drei Bochumerinnen sollen eine Ex-Nachbarin, die als Zeugin ausgesagt hatte, auf dem Gerichtsflur vermöbelt haben. Die Mutter wurde verurteilt, der Prozess gegen ihre Töchter geht weiter.
Der Tatort war diesmal ausnahmsweise identisch mit dem Ort der Bestrafung - das Gerichtsgebäude. Dort wurde am Donnerstag eine bisher völlig unbescholtene Familienmutter (47) verurteilt, weil sie eine verfeindete Ex-Nachbarin (44), die als Zeugin ausgesagt hatte, direkt nach dem Prozess sehr hässlich verletzt hatte. Sie hatte ihr auf dem Gerichtsflur die Haare ausgezogen. Dafür wurde sie vom Schöffengericht zu 1050 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze) verurteilt.
Tiefpunkt eines handfesten Nachbarschaftsstreites
Das Urteil ist ein weiterer trauriger Tiefpunkt eines handfesten Nachbarschaftsstreites. Am 6. Mai 2010 hatte die Mutter ihre 24-jährige Tochter zu einem Prozess begleitet, in dem diese selbst angeklagt war. Die Tochter hatte jene 44-jährige Nachbarin bei einem Streit im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses verletzt und musste deshalb 600 Euro Geldstrafe zahlen. Direkt nach diesem Urteil rastete die Mutter der Verurteilten aus. Sie ging auf die Nachbarin zu, riss sie auf den Steinboden und zog ihr ganze Haarbüschel aus.
„Ich habe lange Zeit viele Löcher auf dem Kopf gehabt, weil mir die Haare ausgezogen wurden“, sagte das Opfer jetzt bei seinem zweiten Auftritt im Zeugenstand des Strafgerichts. „Ich hatte lange Kopfschmerzen.“ Sie berichtete sogar von Fußtritten. „Ich habe Hände an meinem Hals gefühlt. Ich war völlig schockiert. Sie versuchte, meinen Kopf auf den Boden zu schlagen. Ich verspürte Tritte und Schmerzen.“ Daran beteiligt, versicherte die Zeugin, seien auch die beiden Töchter (22, 24) der Angreiferin gewesen. Deshalb saßen auch diese beiden neben ihrer Mutter auf der Anklagebank.
Gewalt gegen Zeugen muss „eine deutliche Quittung erfahren“
Anders als die Mutter, eine Bedienstete im Hochschulbereich, beteuerten die jungen Frauen aber, nichts gemacht zu haben. Deshalb wird am 11. Juli gegen sie mit neuen Zeugen extra weiterverhandelt.
Die Mutter aber musste sich von Richter Werner Pattard die Leviten lesen lassen. Eine Zeugin nach einer Gerichtsverhandlung zu attackieren, müsse „eine deutliche Quittung erfahren“.
Die verletzte Nachbarin wohnt mittlerweile woanders. Sie wurde jetzt im Prozess extra von einem Wachtmeister beschützt, damit es nicht zu einem dritten Strafprozess kommen könnte.