Krefeld.. Dies war zweifelsohne der kurioseste Nachbarschaftsstreit, der vor dem Amtsgericht Krefeld je verhandelt wurde. Ein 46-Jähriger soll den Nachbarsfrosch „Knötti“ gemeuchelt haben. Er musste 1500 Euro zahlen - doch nicht dafür.
Sie sollten für immer schweigen, kein Mucks und erst recht kein Quak sollte mehr aus ihren schleimigen Kehlen entweichen. Ein 46-jähriger Krefelder soll deshalb zum Luftgewehr gegriffen und einen Frosch aus dem Teich seines Nachbarn kaltblütig niedergestreckt haben – per Kopfschuss. Der Höhepunkt eines seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreits – denn froschgrün waren sich die beiden schon lange nicht mehr.
Der bizarre Vorfall soll sich in der Nacht des 1. Juli 2010 in einer beschaulichen Siedlung im Krefelder Stadtteil Bockum abgespielt haben. Gegen 2 Uhr schreckt Froschliebhaber Andreas van Straelen auf. Schüsse peitschten durch die Nacht. Ein Blick durch seine auf den Teich gerichteten Nachtsichtgeräte bringt keine Klarheit. Auch die herbeigerufene Polizei kann das Geschehen zunächst nicht aufklären. Erst am nächsten Morgen, als die Beamten ein zweites Mal den Gartenteich von Andreas van Straelen in Augenschein nehmen, wird das gesamte Ausmaß des niederträchtigen Anschlags deutlich: Die Teichfolie ist von Einschusslöchern durchsiebt. Ein Tier der Gattung Rana Esculenta (Teichfrosch), hat der mutmaßliche Täter auf dem Gewissen. Um den Froschleichnam als Beweisstück zu sichern, friert van Straelen das Tier sofort ein.
Für „Knötti“ kam Hilfe zu spät
Der 45-jährige hatte seinen Lieblingen sogar Namen gegeben. „Dicki“, „Freddy“, „Tupfi“ und „Glubschi“ überlebten – für „Knötti“ kam jede Hilfe zu spät.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Nachbarhauses wurde die Polizei prompt fündig. Ein Repetiergewehr der Firma Anschütz sowie eine Langwaffe Karabiner aus dem Jahr 1940 stellten die Beamten sicher.
Vor dem Krefelder Amtsgericht hatte sich der vermeintliche Froschmörder nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie die Tötung eines Wirbeltieres zu verantworten. Zu den Vorwürfen mochte sich der Mann nicht äußern. Über seinen Verteidiger ließ der Ein-Euro-Jobber jedoch verlauten, dass er nicht auf die Tiere geschossen habe. Wie der Frosch gestorben sei, wisse er nicht. Die beiden Gewehre, so der Verteidiger, seien Erbstücke und hätten jahrelang auf dem Dachboden gelegen. Er selbst habe die Waffen nie benutzt.
Keine Chance auf Versöhnung
Tierische Aufreger
Das Gericht verurteilte den Angeklagten letztlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Hinsichtlich des Attentats an „Knötti“ wurde das Verfahren eingestellt. „Was die Tötung der Frösche betrifft, gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Es wären weitere Ermittlungen erforderlich gewesen, aber die Tat ist durch die ausgesprochene Strafe bereits hinreichend gesühnt“, erklärte der Vorsitzende Richter.
Andreas von Straelen nahm noch während des Verfahrens gegenüber einem halben Dutzend Kamerateams Stellung: „Mein Ziel habe ich erreicht. Alle Menschen wissen jetzt, dass man nicht mit einem Gewehr auf das Nachbargrundstück gehen und schießen darf. Jeder sollte sehen, was bei uns in der Nachbarschaft los war – das Verfahren sollte auch der Abschreckung dienen.“
Nach der Urteilsverkündung würdigten sich die beiden Kontrahenten, wie schon in der Hauptverhandlung, keines Blickes. Während der Angeklagte gemeinsam mit seinem Verteidiger fluchtartig das Gebäude verließ, erklärte van Straelen noch, dass er für eine Versöhnung „keine Chance“ sehe. Der Meuchelmord an Teichfrosch „Knötti“ bleibt indessen ungelöst.