Bochum. .

Ein 35-jähriger Bochumer hat vor Gericht eingeräumt, einen völlig betrunkenen Mann, der besinnungslos auf einem Bahnsteig kauerte, bestohlen zu haben. Ihm droht jetzt eine Gefängnisstrafe, denn er ist 19 Mal vorbestraft.

Wegen eines ganz besonders verwerflichen Diebstahls muss ein vielfach vorbestrafter Kleinkrimineller jetzt mit einer weiteren, diesmal sogar längeren Gefängnisstrafe rechnen. Der 35-jährige Bochumer hat am Montag vor dem Amtsgericht zugegeben, im Hauptbahnhof einen stark betrunkenen Mann, der gar nicht mehr bei Bewusstsein war, bestohlen zu haben. Er prüfte, ob sein Opfer noch etwas merkt, durchsuchte dann seinen Rucksack und zog ein Portmonee heraus. Dann wollte er flüchten, wurde aber von einem Polizisten beobachtet und gefasst.

Die heimtückische Tat passierte bereits am 29. April 2010 auf dem Bahnsteig der Gleise 5 und 6. Es war 14 Uhr.

„Das Abstreiten hatte maßgeblich mit Schiss zu tun. Ist ja keine schöne Sache“

Der Angeklagte, ein von ALG 2 lebender Mann, war deshalb bereits vor einigen Wochen vor Gericht angeklagt, hatte damals aber alles abgestritten. Das Gericht lud deshalb Zeugen. Doch bevor sie am Montag aussagen mussten, räumte der 35-Jährige dann doch alles ein. Sein Verteidiger erklärte diesen Sinneswandel so: „Das Abstreiten hatte maßgeblich mit Schiss zu tun. Ist ja keine schöne Sache.“

Sein Mandant hält seit 15 Jahren die Strafjustiz regelmäßig auf Trab. Er hat schon 19 Vorstrafen. In fast jedem Jahr wurde er mindestens einmal verurteilt: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Hehlerei, Betrügereien, Drogendelikten, Körperverletzungen - und immer wieder wegen Diebstahls. Mehrfach büßte er auch ein paar Monate lang im Knast. Im vergangenen Jahr, nach dem Diebstahl von reichlich Alkohol (84 €) und einer weiteren Körperverletzung, hatten es gnädige Richter wieder einmal mit Bewährungs- und Geldstrafen versucht, um ihn auf den Pfad der Gesetzestreue zurückzuführen.

„Er zeigt relativ wenig Einsicht in eigenes Fehlverhalten“

Der Mann ist drogenabhängig. Er erhält vom Staat zwar den Ersatzstoff Methadon, trinkt nebenbei aber viel zu viel Alkohol. Seine Bewährungshelferin: „Die Zusammenarbeit ist schwierig. Er zeigt relativ wenig Einsicht in eigenes Fehlverhalten.“ Allerdings sieht sie auch Lichtblicke: „Zumindest hat er es geschafft, nicht mehr alkoholisiert in meine Sprechstunde zu kommen.“

Das Urteil ergeht erst am 20. Juni. Der Richter muss noch ein anderes Strafurteil vom vorigen Dezember einsehen, bevor er die zu erwartende Strafe Nr. 20 verhängt.