Zu: Rentner setzt sich im Streit um Umstellung der Betriebsrenten bei Opel vor Gericht durch.

Mit Rentnern sollte man nicht streiten: Diese Lehre könnte Opel jetzt beherzigen. Ihr listiger Finanzstreich, den rund 40 000 Betriebsrentnern ab Januar ihre Bezüge erst später auszuzahlen, ist in erster Instanz vom Arbeitsgericht angemessen quittiert worden: Ein Rentner setzte sich durch.

Dabei ist die Materie nicht einfach. Wie Peter Jaszczyk, Ex-Betriebsratschef von Opel Bochum, erläuterte, gelte, grob gesagt, die Betriebsrentenordnung von 1968. Wenn Opel die Auszahlung der Betriebsrenten rechtswirksam umstellen wolle auf „nachschüssige Zahlung”, müsse dafür ein Vorstandsbeschluss vorliegen. Doch den gebe es nicht. Ein anderer Aspekt: War der Umstellungszeitraum von vier Monaten ausreichend?

Als Jaszczyk seine Klage einreichte, hatte er auch an Zinsverluste gedacht: An jene Fälle, in denen betroffene Rentner von der Betriebsrente bisher am Monatsanfang die Miete bestritten und durch die Umstellung nun Überziehungszinsen am Bein hätten.

Doch es gibt noch eine andere Überlegung: Was ist, wenn der Rentner am Anfang eines Monats stirbt? Wird die Rente am Monatsende dann nicht mehr an die Familie ausgezahlt? Da ist noch Klärungsbedarf.

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