Bochum. Erfolg für die Klage eines Opel-Rentners. Er hatte gegen die Umstellung des Auszahlungstermins der Opel-Betriebsrenten geklagt. Das Arbeitsgericht Bochum gab ihm Recht. Opel will jedoch in Berufung gehen.

Ein weitreichendes Urteil fällte das Arbeitsgericht Bochum. Es gab einem Opel-Rentner Recht, der gegen die Umstellung des Auszahlungstermins der Opel-Betriebsrenten geklagt hatte.

Das Gericht billigte ihm die nachträgliche Zahlung einer Monatsbetriebsrente zu. Opel, so ein Firmensprecher zur WAZ, will die schriftliche Begründung der Entscheidung abwarten, aber auf jeden Fall in Berufung gehen.

Kostenlawine von über 20 Millionen Euro droht

Denn das Urteil könnte für den Autohersteller eine Kostenlawine auslösen. Opel hat etwa 40 000 Betriebsrentner. Bei einem Durchschnitt von 500 Euro im Monat könnte eine Nachzahlung von über 20 Millionen Euro fällig werden.

Am Arbeitsgericht Bochum geht man davon aus, dass der Fall wohl bis in die letzte Instanz geht. Einer der Kläger ist Peter Jaszczyk, der frühere Bochumer Betriebsratsvorsitzende und Ex-Opel-Aufsichtsrat. Um aufzuklären, ob Opel den Auszahlungstermin einfach verschieben durfte, hatte er bereits im Januar 2009 Klage beim Arbeitsgericht Bochum erhoben. In Abstimmung mit dem zuständigen Richter verständigte er sich jetzt darauf, sein Einzelverfahren zunächst ruhen zu lassen. Dies im Hinblick darauf, dass ein anderer Opel-Rentner seine Klage am Tag zuvor gewonnen hatte und man nun abwarten will, ob diese Entscheidung in weiteren Instanzen Bestand haben wird.

Ex-Betriebsratschef Peter Jaszczyk schrieb an Berlin

Jaszczyk hatte in dieser Angelegenheit sogar die Bundespolitik bemüht und alle Fraktionen im Bundestag auf die Zahlungsverschiebung von Opel hingewiesen. Die SPD ließ den Vorgang durch das zuständige Ministerium prüfen. Dabei hieß es, „rechtsverbindlich könnten nur die zuständigen Gerichte entscheiden”, ob die Zahlungsumstellung innerhalb von vier Monaten rechtens sei.

Bis Jahresende 2008 hatte Opel die Betriebsrenten immer im voraus gezahlt, wie es etwa bei Miete üblich ist. Etwa am 1. August für Monat August.

Im Dezember 2008 erhielten die Betriebsrentner eine Opel-Mitteilung. Darin wurde die Umstellung der Zahlung angekündigt. Die Betriebsrente werde ab 2009 erst am Monatsende gezahlt, wie es etwa bei Gehaltszahlung der Brauch ist. Um die Umstellung für die Rentner erträglicher zu machen, wurde sie in vier Zeitetappen vollzogen: Die Januar-Betriebsrente wurde zum 9. Januar gezahlt, die für Februar am 16. Februar, die für März am 23. März und die für April am 30. April.

Opel behauptete, Rentner hätten keinen Verlust

Opel begründete die Umstellung damit, man könne so die Auszahlungstermine mit den Lohn- und Gehaltszahlungen gleichschalten, was praktikabler sei.

„Durch die Umstellung auf die Zahlung zum Monatsende geht den Opelrentnern keine Monatszahlung der Betriebsrente verloren,” behauptete Opel-Arbeitsdirektor Holger Kimmes.

Doch das wurde bestritten. Durch das neue Verfahren profitierte allein Opel: Die Firma erlangte dadurch zu Lasten der Rentner einen zeitlichen Finanzvorteil von vier Wochen, denn rund 20 Mio Euro waren einfach vier Wochen später als bisher fällig.

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