Bochum. Ein Kunde der Sparda-Bank in Bochum soll für die Aufklärung eines Überweisungsfehlers bezahlen, an dem er nachweislich keine Schuld trägt. Bochumer Verbraucherschützer halten das für ein “Unding“. Die Bank beharrt trotzdem auf der Regelung.
Darf ein Bankkunde für einen Fehler, den er nachweislich nicht begangen hat, zur Kasse gebeten werden? „Selbstverständlich nicht“, meint die Verbraucherzentrale. „Sehr wohl“, entgegnet die Sparda-Bank West eG – zum Ärger eines 46-jährigen Bochumers. Im Sommer will das langjährige Mitglied der Genossenschaftsbank Urlaub in einer Ferienwohnung in der Schweiz machen. Für die Anzahlung sind 200 Euro fällig. Am 31. Januar ließ der Kunde in der Sparda-Bank an der Grabenstraße von einer Mitarbeiterin eine Auslandsüberweisung auf das Konto der Wohnungsbesitzerin vornehmen. Der Urlaub im Wallis schien gesichert. Doch der 46-Jährige wartete in den nächsten zwei Wochen vergeblich auf die vereinbarte Buchungsbestätigung. Eine E-Mail aus der Schweiz ließ die Befürchtungen wahr werden: „Auf meinem Konto ist leider keine Zahlung eingegangen“, ließ ihn die Schweizerin wissen.
"Gebühren für einen Fehler, den ich gar nicht zu verantworten habe!“
Namen, Kontonummer, Schweizer Bank: Der Überweisungsauftrag weist keine Fehler, keinen Zahlendreher auf. Wo, bitteschön, sind die 200 Euro geblieben? Anfang dieser Woche fragte der Bochumer bei der Sparda-Bank nach. Zur Sorge um das Feriendomizil gesellte sich gehörige Wut: „Man bot mir an, einen Nachforschungsantrag zu stellen. Dafür wären 15 Euro fällig. Hinzu kämen wohl weitere Gebühren der Schweizer Bank, möglicherweise über 100 Euro: Und das für einen Fehler, den ich gar nicht zu verantworten habe!“
„Eine missliche Situation“, bedauert Ulrike Hüneburg, Sprecherin der Sparda-Bank West (Slogan: „Schön, dass Sie da sind“). Der Datenschutz verbiete eine Auskunft in dem konkreten Fall. Wenn - „wie hier geschehen“ - eine Überweisung korrekt abgewickelt wurde, obliege es aber grundsätzlich dem Kunden, einen Nachforschungsantrag zu stellen. „Nur so können wir einen Auftrag an das Empfängerinstitut richten. Das stellt uns seine Dienstleistung in Rechnung. Wir geben sie an den Kunden weiter“, so Hüneburg.
Sparda-Bank beharrt auf ihrer Regelung
„Ein Unding. Der Fehler scheint in diesem Fall eindeutig nicht beim Kunden zu liegen. Die Banken würden sich die Suche nach ihrem eigenen Fehler aber dennoch von dem Kunden bezahlen lassen“, betont Markus Feck, Bankexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Hat ein Kunde nachweislich keinen Fehler gemacht, erfolgt die Nachforschung bei uns unentgeltlich“, ergänzt Sabine Raupach-Strohmann, Sprecherin der Sparkasse Bochum.
Die Sparda-Bank indes beharrt auf ihrer Regelung und verwies den 46-Jährigen gestern auf der Suche nach den 200 Euro auf das hauseigene Beschwerde-Management. Immerhin: Dieser Service ist für den Kunden kostenlos.