Bochum. .

Nach einer Rede des NDP-Bundesvorstands Thomas Wulff in Bochum hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung will Freispruch.

Thomas Wulff (47), Mitglied des NPD-Bundesvorstands, soll nach dem Willen von Staatsanwalt Holger Heming für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Das forderte er am Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht. Der Ankläger hält eine ausländerfeindliche Rede des angeklagten Rechtsextremisten für Volksverhetzung. Weil Wulff zwölf Vorstrafen hat, darunter viele einschlägige, will Heming keine Bewährungschance mehr geben.

Im Oktober 2008 hatte der Angeklagte auf der Viktoriastraße unweit des Bochumer Schauspielhauses eine Rede gehalten. Anlass war eine durch äußerst massives Polizeiaufgebot geschützte NPD-Demo mit dem Motto: „Deutsche, wehrt euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.“ Vor seiner Rednerbühne, einem Kleinlaster, hing ein Transparent mit dem Satz „Multikulti ist Völkermord.“

„Er identifiziert sich mit der Ideologie des Nationalsozialismus“

Der Staatsanwalt war damals Augen- und Ohrenzeuge. Mit der Rede, so Heming vor der 6. Strafkammer, habe der Angeklagte „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt“. Das sei ihm damals bewusst gewesen und er habe dies auch so gewollt. In Deutschland lebende Ausländer habe er „als mehrheitlich kriminell“ dargestellt. Absicht sei es gewesen, „Feindseligkeit gegen die hier lebenden Ausländer hervorzurufen“. Ausländer habe er „zum Sündenbock“ für selbst aufgebaute Missstände gemacht. Außerdem sagte Heming über Wulff: „Er identifiziert sich mit der Ideologie des Nationalsozialismus. Daraus macht er keinen Hehl.“

Der Angeklagte, ein Bürogehilfe aus Mecklenburg-Vorpommern, nickte oft zustimmend mit dem Kopf, wenn ihm der Staatsanwalt seine Zitate aus der Rede kritisch vorhielt - als wollte er sie noch einmal bekräftigen. Verteidiger Wolfram Narath (Berlin) forderte denn auch Freispruch. Er berief sich auf Meinungsfreiheit. Die Rede seines Mandanten sei „durch und durch“ gesetzestreu, ja sogar verfassungsmäßig eine Pflicht gewesen. Und dafür solle jemand jetzt ins Gefängnis. „Wenn das so weiter geht - dann gute Nacht!“, meinte der Anwalt. „Diejenigen, die eine multikulturelle Gesellschaft ablehnen und ihr entgegentreten, handeln zutiefst verfassungsgemäß.“

Am 8. November will Richter Volker Talarowski das Urteil sprechen.