Bochum. .
Sechs Jahre nach einem großen Polizeieinsatz vor der Bochumer Khaled-Moschee haben sich Polizei und Moscheeverein jetzt vor dem Oververwaltungsgericht mit einem Vergleich geeinigt. Demnach war das Verhalten der Polizei unverhältnismäßig.
Sechs Jahre nach einem massiven Polizeieinsatz an einer Bochumer Moschee haben sich Polizei und der Islamische Kulturverein Bochum vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Vergleich geeinigt. Sie werteten das Verhalten der Polizei als unverhältnismäßig.
Hintergrund war die Überprüfung der Personalien von über 200 Besuchern eines Freitagsgebets am 16. April 2004 in der Khalid-Moschee in Querenburg. Ohne einen konkreten Anlass hatte die Polizei die Moschee umstellt, um Personalien festzustellen. Zu diesem Zweck waren Personen über mehrere Stunden festgehalten worden. Die Khalid-Moschee war eine von zwei Moscheen, die von der Aktion betroffen war, insgesamt wurden 462 Personen kontrolliert.
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Im Jahr 2008 war dieses Vorgehen in Bezug auf die Khalid-Moschee vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als rechtswidrig eingestuft worden. Der Kulturverein hatte eine Feststellungsklage eingereicht. Die Polizei Bochum legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster schlossen die Parteien nun einen Vergleich.
Formal fehlte die Klagebefugnis
Die Polizei Bochum kam darin dem Verein dahingehend entgegen, offiziell einzugestehen, der Einsatz sei „insoweit unverhältnismäßig gewesen, als Moschee-Besucher, die Identitätspapiere dabei hatten, teilweise über Stunden festgehalten worden sind.“ Der Anwalt der Polizei, Roland Neubert, sagte darüber hinaus, er sei sich sicher gewesen, dass der Prozess auch ohne Übereinkunft gewonnen worden wäre, da dem gegnerischen Verein formal eine Klagebefugnis fehlte. Insofern sei das Eingeständnis „ein Entgegenkommen an den Prozessgegner“ gewesen.
Deren Rechtsanwalt Lutz Eisel bestätigte, dass es eine Vor-Einschätzung des OVG gegeben habe, die eine formale Befugnis des Vereins bezweifele. Er sei deshalb zufrieden damit gewesen, „schwarz auf weiß“ protokolliert zu bekommen, dass die Polizei eingesteht, das Vorgehen sei „rechtswidrig“ gewesen. Weitere Schritte behalte er sich nun vor. „Hätte das Polizeipräsidium vor Jahren diese Formulierung gewählt, wäre es nicht zu dieser Klage gekommen“, so Eisel in Richtung des damaligen Polizeipräsidenten Thomas Wenner.