Obwohl er die jugendliche Tochter seiner Lebensgefährtin in 33 Fällen sexuell missbraucht hatte, muss ein 53-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann nicht ins Gefängnis.
Das Landgericht verhängte am Mittwoch zwei Jahre Haft auf Bewährung und 150 Sozialstunden. Außerdem muss er 750 € Schmerzensgeld ans Opfer zahlen.
Dominanz in der Familie ausgenutzt
Von Mai 2006 bis März 2008 hatte der arbeitslose Täter seine Dominanz in der Familie auch für sexuelle Zwecke ausgenutzt. Die damals 15, später 16 Jahre alte Schülerin traute sich nicht, sich zu widersetzen, wenn er sich in der gemeinsamen Wohnung in Bochum immer wieder an ihr verging. Einige Übergriffe sind ganz besonders abstoßend. Der Staatsanwalt sprach von "Fällen mittlerer Schwere". Die Kindesmutter war zu den Tatzeiten jeweils außer Haus gewesen. Zur Anzeige kam es 2008, als die Jugendliche mit Mutter und Bruder ausgezogen war.
Strafanzeige erst nach Auszug
In der Tatzeit lebte der Mann weiterhin sein Verhältnis zu der Kindesmutter aus. Auch sie habe er durch die Übergriffe auf das Mädchen „missbraucht”, sagte Richter Johannes Kirfel. Trotzdem war die Frau nach der Strafanzeige zeitweise weiterhin mit dem Täter zusammen, hieß es.
Richter: "Ein ganz, ganz gutes Gefühl hat man nicht"
Kirfel räumte mit Blick auf die Bewährung ein: „Ein ganz, ganz gutes Gefühl hat man bei dem Urteil nicht.” Aber die Art und Weise der Übergriffe erlaube es „so gerade noch”, dass der Mann frei bleiben dürfe.
Dieser war geständig, ließ dies aber nur über seinen Anwalt mitteilen. „Mir tut es aufrichtig leid. Ich hätte es gern zurückgedreht”, sagte der Täter nur. Er neigte dazu, sehr um sich selbst besorgt zu sein. Auch sein Verteidiger („Er war schon verliebt” in das Mädchen) erwähnte mehrfach, dass sein Mandant stark durch den Prozess „belastet” sei. Im Vorgespräch zum Prozess habe er nur „gestammelt und gestottert”.
Den achtjährigen Bruder äußerst brutal geschlagen
Verurteilt wurde der 53-Jährige außerdem wegen Körperverletzung: Den seinerzeit achtjährigen Bruder des Mädchens hatte er wegen einer Lappalie so heftigs geschlagen, dass dieser am Po wochenlang Schmerzen hatte.
"Bitterer Beigeschmack"
Der Anwalt des Opfers sprach von einem „bitteren Beigeschmack”, den die Bewährung hinterlasse. Auch der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen beantragt. Unter den Parteien hatte es offenbar interne Vorgespräche über die Strafhöhe für den Fall eines Geständnisses gegeben.